Kachelmann-ProzessSchweizer Zeugin soll kassiert haben
Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann hat der Verteidiger den Vorwurf erhoben, die Schweizer Zeugin habe von «Focus» und «Bild am Sonntag» Geld erhalten.

Jörg Kachelmann und sein Anwalt Matthias Schwenn: Schweizer Zeugin gibt weiter zu reden.
Der Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann hat erneut den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch das Nachrichtenmagazin «Focus» und «Bild am Sonntag» erhoben. Nach zweiwöchiger Prozesspause beantragte Johann Schwenn am Montag vor dem Landgericht Mannheim, die Chefredakteure beider Printmedien sollten die Vergütungsvereinbarung mit der Schweizer Zeugin vorlegen.
In beiden Blättern waren Anfang März detaillierte Berichte über die angebliche Aussage der Schweizer Zeugin veröffentlicht worden. Danach berichtete die Frau von angeblich brutalen Übergriffen Kachelmanns. Schwenn vermutet, dass die Frau von den Presseorganen Geld bekam. Falls die Chefredakteure den Vertrag nicht vorlegten, müssten die Redaktionsräume durchsucht werden.
Von Kachelmann schlecht behandelt
Die Frau war am 15. Februar 2011 in Zürich im Rahmen der Rechtshilfe vernommen worden. Sie soll nach Angaben der beiden Medienorgane ausgesagt haben, dass Kachelmann sie bei einem Treffen in ihrer Wohnung geschlagen, am Hals gepackt und an den Haaren gezogen hätte. Der Vorfall soll sich rund drei Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen ereignet haben, wegen der Kachelmann sich vor dem Landgericht Mannheim verantworten muss.
Die Vernehmung der Zeugin erfolgte im Rechtshilfeverfahren, weil sie nicht vor einem deutschen Gericht erscheinen wollte. Sie hatte dabei beantragt, dass bei der Verlesung ihres Aussageprotokolls in Mannheim die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden solle, um ihre Intimsphäre zu schützen. Die Strafkammer des Landgerichts war dem Antrag gefolgt. Dennoch erschienen wenige Wochen später Berichte mit detaillierten Angaben über ihre angebliche Aussage.
«Wirtschaftliches Interesse»
Schwenn hält die Frau selbst für die Informantin. Sie habe ein «wirtschaftliches Interesse», sagte er. Sie habe den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zum Schutz ihrer Intimsphäre beantragt, sondern weil sie «in Wahrheit nur ein Geschäft machen will.»
Die Strafkammer stellte die Entscheidung über den Beweisantrag zurück. Zunächst wurde eine frühere Freundin Kachelmanns unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. (dapd)