Strafanzeige gegen Demo-Organisatoren?
Nach den Krawallen in Bern prüft die unter Druck geratene Stadtpolizei Bern, ob sie gegen die Organisatoren der Gegendemonstration Strafanzeige erheben will. Den Sachschaden schätzt sie jetzt auf über 100 000 Franken.
Die Juristen der Stadtpolizei Bern prüften die Möglichkeit einer Strafanzeige, sagte Sprecher Franz Märki. Als Straftatbestand in Frage kommt laut dem Departement für Strafrecht und Kriminologie der Uni Bern Anstiftung zu Sachbeschädigungen, Landfriedensbruch und Körperverletzung.
Jemand könne aber nur dann wegen Anstiftung zu diesen Taten verurteilt werden, wenn ihm Vorsatz nachgewiesen werde.
Organisiert wurde die Gegendemonstration auf dem Münsterplatz vom Anti-SVP-Komitee «Schwarzes Schaf». Rund 50 Organisationen aus dem links-grünen Spektrum trugen sie, so das Grüne Bündnis der Stadt Bern und die Jungsozialisten.
Schadensumme «sicher sechsstellig»
Die Stadtpolizei Bern geht nun laut ihrem Sprecher von einer Schadensumme aus, die «ganz sicher sechsstellig ist», wie Franz Märki sagte. Es seien schon Anzeigen eingegangen, und das Büro, in dem sie entgegengenommen werden, sei personell verstärkt worden. Erst Ende Woche werde wohl das ganze Ausmass der Schäden erkennbar.
Die Firma Bell, deren Lieferwagen am Samstag in Brand gesetzt und zerstört wurde, zieht in Erwägung, die Stadt Bern wegen unterlassener Hilfeleistung einzuklagen. Das sagt der Leiter der Abteilung Catering, Philipp Stoller, auf Anfrage. Das Unternehmen habe einen Schaden von über 100 000 Franken erlitten.
Die acht Personen, welche von der Sanitätspolizei am Samstag ins Spital gebracht werden mussten, konnten alle entlassen werden. Die Flüssigkeit, welche Randalierer am Samstag gegen Polizisten einsetzen, ist zwar noch nicht identifiziert. Sie führe aber zu keinen Verätzungen. «Es ist weniger dramatisch als angenommen», sagte Franz Märki.
Die Polizei werde den Einsatz vom Samstag raschestmöglich analysieren und ihre Erkenntnisse wahrscheinlich in geeigneter Form veröffentlichen, sagte der Polizeisprecher weiter.
Strafen bis zu drei Jahren möglich
Die Ausschreitungen rund um die SVP-Wahlveranstaltung in Bern forderte am Samstag 21 Verletzte. 42 Personen wurden verhaftet. Gegen sie und wahrscheinlich weitere Personen dürfte Anzeige wegen Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und allenfalls Körperverletzung eingereicht werden. Laut Polizeisprecher Farnz Märki kommt unter Umständen auch Hinderung einer Amtshandlung in Frage.
Die ersten drei Straftatbestände werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Dauer sanktioniert, die Hinderung einer Amtshandlung mit einer Geldstrafe.