Keine Strafe für private Musik-Downloads

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Keine Strafe für private Musik-Downloads

Das Herunterladen aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Der Nationalrat hat das bei der Beratung des modernisierten Urheberrechts sehr deutlich bekräftigt.

Die grosse Kammer folgte durchgehend der vom Bundesrat und vom Ständerat vorgespurten Linie. Anträge einer starken Minderheit der Rechtskommission (RK) aus FDP- und SVP-Leuten, angeführt von Kurt Fluri (FDP/SO), wurden sämtliche klar verworfen.

Die Minderheit forderte unter anderem, dass Vervielfältigungen von Werken zum persönlichen Gebrauch - welcher Familie und engsten Freundeskreis einschliesst - unter Verwendung von «offensichtlich» unerlaubt hergestellten oder zugänglich gemachten Werkexemplaren nicht vorgenommen werden dürfen.

Dem schlug geballter Widerstand entgegen: Für Konsumierende wäre es schwierig und ummöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, sagte Viola Amherd (VS) namens der CVP. Das käme einer Kriminalisierung der Konsumierenden gleich: «Praktisch jeder Haushalt wäre betroffen.»

Keine Grossrazzien in Wohnzimmern

Für die SP schloss sich Susanne Leutenegger-Oberholzer (BL) der Vorrednerin an: «Wollen sie mit Grossrazzien jeweils die Harddisks der Verbraucher und Verbraucherinnen kontrollieren?», wandte sie sich an die Antragsteller.

Die Fraktion der SVP habe die Vorlage als ganze ohne Diskussion abgesegnet, sagte Alexander Baumann (SVP/TG). Namens der SVP-Leute in der RK warb er für Zustimmung zum Antrag. Illegale Quellen im Internet seien ebenso leicht erkennbar wie gefälschte Uhren oder Hehlerware.

Dabei blieb er allein auf weiter Flur. Auch Justizminister Christoph Blocher bat dringend um Ablehnung: «Sonst müssten die Polizeien in die Wohnungen kommen.» Die Abfuhr war wuchtig: Nur 13 Stimmen konnte der Minderheitsantrag auf sich vereinen; und 162 Ratsmitglieder waren dagegen.

Fast ebenso deutlich Schiffbruch erlitten weitere Anträge aus der gleichen Ecke der Rechtskommission. Auch Einzelanträge aus der Ratsmitte wurden - wenn sie denn nicht in Abwendung einer sicheren Niederlage zurückgezogen wurden - abgeschmettert.

Austarierte Vorlage

Die private Nutzung dürfe auf keine Art und Weise beschränkt werden, hatte die SP bereits in der Eintretensdebatte betont. Auch die Grünen sprachen von einer austarierten Vorlage. Und RK-Sprecher Thomas Müller (CVP/SG) warnte: «Wenn Sie etwas verschieben, kann das Ganze leicht in Schieflage geraten.»

Eine Reihe von Interessengruppen galt es bei der Revision des Gesetzes aus dem Jahr 1992 zu berücksichtigen: Kulturschaffende, Produzenten, Sendeunternehmen, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschen sich möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Bundesrat Blocher sagte, mit der Vorlage sei ein guter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden worden. Damit sei sie den Herausforderungen des digitalen Umfelds gewachsen.

Knacken von Kopiersperren strafbar

Zu den zentralen Punkten des neuen Rechts gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Kopiersperren zu vertreiben.

Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. (dapd)

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