InnovationDie Schweiz kriegt ein Patentgericht
Innovative Unternehmen sollen in der Schweiz auf professionelle Beratung und Rechtsprechung in Patentsachen zählen können. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat die Vorlagen für den Schutz des Titels «Patentanwalt» und ein nationales Spezialgericht fast einstimmig gutgeheissen.
Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE) verwies auf die grosse Bedeutung des Schutzes von Erfindungen für die Schweizer Wirtschaft. Entsprechend wichtig sei eine gute Rechtsberatung, um Patente im Streitfall auch durchsetzen zu können. Zudem brauche es für die hochtechnischen und komplexen Prozesse ein spezialisiertes Gericht, das den Innovationsschutz gewährleiste. Heute sei das nur unzureichend der Fall, weil sich die kantonalen Gerichte wegen der kleinen Zahl der Fälle das Fachwissen kaum erarbeiten könnten.
Gemäss dem Patentanwaltsgesetz soll sich künftig nur noch Patentanwalt nennen dürfen, wer einen Hochschulabschluss, eine Patentanwaltsprüfung und Berufserfahrung vorweisen kann. Das soll die fachliche Kompetenz gewährleisten und Transparenz schaffen für Firmen, die Beratung suchen. Patentanwälte müssen sich in ein Berufsregister eintragen lassen, bevor sie Mandate übernehmen. Das Patentgerichtsgesetz sieht die Schaffung eines neuen Spezialgerichts vor, das sich aus juristisch und technisch ausgebildeten Richtern zusammensetzt, die mehrheitlich nebenamtlich tätig sind. Das Gericht soll in erster Instanz für zivilrechtliche Patentstreitigkeiten allein zuständig sein, zweite Instanz ist das Bundesgericht. Die Vorlagen gehen mit kleineren Differenzen zurück in den Ständerat.
(dapd)