EmbargoDie Luft wird dünn für Assad
Jetzt wollen die USA und die EU gegen den syrischen Präsidenten Baschar Assad persönlich Sanktionen verhängen. Auch der Bundesrat schliesst sich den EU-Sanktionen gegen Syrien an.
Die USA wollen nach Angaben aus Regierungskreisen zum ersten Mal Sanktionen gegen den syrischen Präsidenten Baschar Assad wegen Menschenrechtsverletzungen verhängen. Strafmassnahmen im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten sind ausserdem gegen sechs weitere Personen geplant, wie Gewährsleute in Washington mitteilten.
Neben Präsident Assad betreffen die Sanktionen Vize-Präsident Faruk al-Schara, Ministerpräsident Adel Safar, sowie die Innen- und Verteidigungsminister und die Chefs des Militärgeheimdienstes und der Staatssicherheit.
Begründet wurde der vom US-Finanzministerium verkündete Schritt am Mittwoch mit Menschenrechtsverletzungen bei der Niederschlagung regierungsfeindlicher Proteste. Die Massnahmen sehen das Einfrieren von Vermögen der Betroffenen in den USA vor und verbieten es US-Bürgern, Geschäfte mit ihnen zu tätigen.
Welche praktischen Auswirkungen die Sanktionen haben würden, war zunächst ebenso unklar wie die Frage, über welche Vermögen die Betroffenen in den USA verfügen.
«Brücke» nicht betreten
Die Vertreter der 27 EU-Staaten einigten sich grundsätzlich auf weitere Sanktionen gegen Führungspersonen des syrischen Regimes, sagten Diplomaten in Brüssel. Ein endgültiger Entscheid soll jedoch erst am kommenden Montag von den EU-Aussenministern getroffen werden.
Die EU will jetzt zehn weitere Namen auf eine Liste von Personen setzen, denen die Einreise in die EU verweigert und deren Vermögen in der EU eingefroren wird. Zu diesen Namen gehört auch jener des Präsidenten Assad.
Bisherige Sanktionen hätten nicht zu einem Politikwechsel geführt, sagte der deutsche Aussenminister Guido Westerwelle. Dass Assad bislang von den Sanktionen zunächst ausgespart worden sei, sei eine «Brücke» für ihn für einen Ausweg aus dem Konflikt gewesen, sagte Westerwelle. Die syrische Führung habe diese Brücke aber «nicht betreten».
Angst verhindert Streik
Aus Angst vor Vergeltungsmassnahmen des Assad-Regimes blieb ein Streikaufruf der Opposition in Damaskus unbefolgt. Die Facebook- Seite «Syrian Revolution 2011» hatte Geschäftsinhaber, Schulen und Universitäten dazu aufgefordert, am Mittwoch nicht zu öffnen.
Zum vierten Tag in Folge beschoss die Armee mit Panzern die Stadt Tel Kelach, um Proteste niederzuschlagen. Die wichtigste Strasse zum Libanon sei unter Artilleriebeschuss und schweres Maschinengewehrfeuer genommen worden, berichtete ein Einwohner. Die Soldaten waren am Samstag in die Stadt eingerückt.
Auch Schweiz erlässt Sanktionen
Der Bundesrat hat am Mittwoch Sanktionen gegen Syrien beschlossen. Die Schweiz schliesst sich jenen Massnahmen an, welche die EU am 9. Mai verhängt hatte. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung erlassen, die am Donnerstag in Kraft tritt, wie das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte.
Die Sanktionen begründet der Bundesrat mit der seit rund zwei Monaten anhaltenden gewaltsamen Unterdrückung von friedlichen Protesten der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte.
Zu den Sanktionen gehört ein Einreiseverbot gegen 13 Personen. Unter ihnen ist auch Maher al-Assad, der Bruder des Präsidenten. Er wird in der Sanktionsliste als Hauptanführer des gewaltsamen Vorgehens gegen die Demonstranten bezeichnet.
Kein Export von Rüstungsgütern
Weiter gilt ein Waffenembargo. Verboten ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Gütern, die für die Repression in Syrien verwendet werden könnten. Das Embargo werde zu keiner Änderung führen, hält das EVD fest. Die Schweiz habe schon seit über zehn Jahren kein Kriegsmaterial mehr nach Syrien exportiert.
In den vergangenen Monaten hat die Schweiz gegen verschiedene Regimes im arabischen Raum Sanktionsmassnahmen beschlossen. Betroffen sind neben Syrien die inzwischen abgesetzten Regimes von Tunesien und Ägypten sowie Libyen.
Kontensperrungen vor der EU
Rüstungsembargos gelten nur für Libyen und Syrien. Im Fall von Tunesien und Ägypten wurden ausschliesslich Finanzsanktionen beschlossen. Die Sperrung von Konten hat die Schweiz im Fall von Ägypten, Libyen und Tunesien jeweils vor der EU verfügt.
An nicht-militärischen UNO-Sanktionen muss sich die Schweiz seit ihrem Beitritt beteiligen. Beschliesst die EU Sanktionen, entscheidet der Bundesrat, ob die Schweiz sich diesen anschliesst. (sda/dapd)