MinarettverbotWann ist ein Minarett ein Minarett?
Wie ist eigentlich die Definition von Minarett? Erfüllt ein Kamin oder ein Gebilde aus Stoff oder Draht bei einer Moschee schon den Anspruch, ein Gebetsturm zu sein?
Bald gilt in der Schweiz ein Minarettverbot. Dieses baurechtlich umzusetzen, dürfte aber knifflig werden. Muss etwa der Hochkamin eines Fabrikgebäudes abgerissen werden, wenn das Gebäude zur Moschee wird. Oder gilt ein Turm in der Nähe der Moschee bereits als Minarett?
Für die Initianten des Minarettverbots sind dies dumme Fragen. «Ein Turm auf oder neben einer Moschee ist ein Minarett, ganz einfach», sagt SVP-Nationalrat Walter Wobmann.
Kamin oder religiöses Symbol
Alexander Ruch, Professor für Baurecht an der ETH Zürich, findet die Frage hingegen berechtigt. Was ein Minarett ist, sei bis jetzt nicht definiert. «Aber es ist wohl der Turm, der zu einer Moschee gehört.» Doch damit seien viele Fragen nicht geklärt. Wird etwa eine Moschee in einem Industriegebäude mit grossem Kamin eröffnet, sei die Sachlage unklar. So komme es vermutlich darauf an, ob religiöse Symbole den Kamin verändern. «Sobald solche Symbole auf dem Kamin angebracht werden, wird er wohl zum Minarett», so Ruch. Doch auch für ihn gibt es hier viele Zwischenspielformen. «Irgendwann ist die Grenze zwischen Kamin und Minarett überschritten.»
Auch ein mobiles Minarett aus Stoff oder Draht, das zu Gebetszeiten auf der Moschee montiert wird, sei vermutlich nicht zulässig. «Auch wenn es auf- und abmontiert wird, erfüllt es eine Minarettfunktion und fällt unter das Verbot.»
Braucht es einen Muezzin?
Die Langenthaler Muslime wollen gar angeben, dass das Gebäude auf ihrer Moschee einfach ein Turm ist und kein Minarett. Ihr Anwalt, Daniel Kettiger, sagte gegenüber «Blick»: «Es gibt nirgendwo eine juristisch klar fassbare Definition eines Minaretts.» Die Initianten des Minarettverbots hätten zudem immer wieder auf den Gebetsruf des Muezzin hingewiesen. Ist ein Turm bei einer Moschee ohne Muezzin noch ein Minarett? «Als Minarett gebraucht wird ein Turm, wenn ein Muezzin ruft», sagt Professor Ruch. Aber auch ohne Muezzin sei ein Turm, der zu einer Moschee gehört, ein Minarett.
Jedem sein privates Minarett
Ob sich dann aber jeder Bürger aus Solidarität einen minarettähnlichen Turm in seinen privaten Garten stellen darf, kann Ruch nicht beantworten. «Wenn für den Turm der Bezug zur Moschee wichtig ist, kann sich tatsächlich jeder sein Minarett in den Garten stellen.» Werde aber in der Nähe dieses Gartens eine Moschee gebaut, könnte das Minarett wiederum verboten werden. Wie nahe so ein minarettähnliches Türmchen bei einer Moschee stehen muss, um als Minarett zu gelten, kann Ruch aber nicht sagen. «Das würden im Ernstfall die Gerichte entscheiden müssen.»
Minarette waren ursprünglich Wachtürme
Hisham Maizar, Präsident der Föderation Islamischer Dachverbände, ist auch der Meinung, dass die Bezeichnung Minarett keine klare Definition sei. «Minarette waren ursprünglich von Fackeln erhellte Wachtürme», so Maizar. Auf der ganzen Welt gebe es die unterschiedlichsten Formen. In der Regel passe man sich den Baustilen der Umgebung an. So sähen manche Minarette in China aus wie chinesische Tempel, in Afrika seien sie zum Teil aus Lehm und in Marokko quadratisch.