FrankreichEntlassen – wegen 90 Rappen
Happy End für eine französische Verkäuferin: Sie war letztes Jahr entlassen worden – weil sie 60 Cent unterschlagen hatte. In einer Odyssee durch verschiedene Gerichtsinstanzen setzte sich die Frau gegen die Discountkette durch.
Der Arbeitgeber hatte der Frau vorgeworfen, auf ihrer Treuekarte unberechtigterweise 60 Cent gutzuschreiben und sie deswegen auf die Strasse gestellt. Ein Arbeitsgericht in Versailles erklärte die Kündigung für unrechtmässig. Die Mitarbeiterin des französischen Discounters Atac bekommt jetzt eine Entschädigung im Umfang von 17 380 Euro – und ihren Arbeitsplatz zurück.
Der Fall war im November 2007 ins Rollen gekommen. Ihr Chef stellte die Verkäuferin zur Rede. Sie habe die Einkäufe einer Kundin ihrer eigenen Rabattkarte gutgeschrieben. Im Februar 2008 folgte dann die Entlassung. «Er hat mich wie eine Diebin behandelt», beklagt sich die Angestellte, die nur ihren Vornamen Marie-Christine angeben wollte.
Sie vermutet, dass ihr Ex-Mann ihre Rabattkarte nach der Trennung weiter benutzt habe. Ihrem Arbeitsgeber warf sie vor, den läppischen Betrag benutzt zu haben, um überzähliges Personal loszuwerden. Die Discountkette will das Urteil akzeptieren – und bot Marie-Christine ein, sie wieder anzustellen.
Erst kürzlich hat sich in Deutschland ein ähnlicher Fall abgespielt. Eine Kassierin der Supermarktkette Kaiser's war fristlos entlassen worden, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hatte. Ein Gericht beurteilte die Entlassung als gerechtfertigt, weil ein irreparabler Vertrauensverlust entstanden sei.
(ast)