Schweizer Menschenhändler bleibt in Haft

Aktualisiert

Schweizer Menschenhändler bleibt in Haft

Der Hauptbeschuldigte in der im Frühling 2006 aufgeflogenen Affäre um Menschenhandel mit brasilianischen Frauen bleibt in Untersuchungshaft.

Das Bundesgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ein weiteres Haftentlassungsgesuch wegen anhaltender Verdunkelungsgefahr ab.

Der Mann, ein 59-jähriger Schweizer, war am 28. März 2006 im Kanton Solothurn verhaftet worden und muss sich wegen Förderung der Prostitution sowie des Menschenhandels durch eine kriminelle Organisation verantworten. Wie zuvor das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt und das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach sich nun auch das Bundesgericht zum zweiten Mal gegen eine Haftentlassung des Mannes aus. Die Kollusionsgefahr wird unter anderem damit begründet, dass der nicht geständige Beschuldigte zu Drohungen und Druck auf Verfahrensbeteiligte neige. In dem von ihm frequentierten Prostituiertenmilieu herrsche ein Klima der Angst, heisst es in den Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft. Es wird befürchtet, dass der Beschuldigte im Falle einer Haftentlassung über Mittelsleute auch das Aussageverhalten der in Brasilien lebenden Frauen beeinflussen könnte.

Auch den Einwand einer unverhältnismässig langen Untersuchungshaft liessen die Lausanner Richter nicht gelten. Der Beschuldigte müsse im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die Ermittlungen seien zudem komplex mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten und internationalen Rechtshilfegesuchen.

Die Bundesanwaltschaft und die brasilianischen Behörden waren Ende März 2006 in einer koordinierten Aktion gegen den Menschenhandelsring vorgegangen. Die brasilianische Bundespolizei hatte damals erklärt, der Hauptverdächtige Schweizer habe über Mittelsmänner brasilianische Frauen in der Stadt Belo Horizonte angeheuert, sie nach Zürich geschleust und dort mit übelsten Methoden während 16 bis 18 Stunden pro Tag zur Prostitution gezwungen.

(Urteil 1B_123/2007 vom 16. Juni 2007) (dapd)

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