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«Nicht im Koran»Burkini im Schwimmbad unerwünscht

Mit einem Auftritt im Ganzkörper-Badeanzug hat eine Muslimin in Frankreich eine öffentliche Debatte ausgelöst. Die etwa dreissigjährige Frau wollte mit einem «Burkini» in einem Schwimmbad ins Wasser gehen, kam aber nicht am Bademeister vorbei.

Der Bademeister in Emerainville bei Paris habe ihr «aus Hygienegründen» verboten, mit der langen Hose, der überhüftlangen Tunika und dem badehaubenartigen «Schleier» zu schwimmen, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindeverbandes Val-Maubuée im Osten von Paris, Daniel Guillaume.

Daraufhin sei die Frau zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten. Weil das Baden mit Kleidung in Schwimmbädern aber verboten sei, habe die Polizei dies verweigert, so dass die Frau den Fall lediglich zu Protokoll geben konnte.

Burkini kommt im Koran nicht vor

Der Bürgermeister von Emerainville gab den Angestellten des Schwimmbades Recht. Männer dürften auch nicht mit normalen Shorts ins Becken gehen, sondern müssten aus hygienischen Gründen eine Badehose tragen, betonte Alain Kelyor.

Im übrigen habe die ganze Angelegenheit «nichts mit dem Islam zu tun», sagte er. Der «Burkini» sei kein islamischer Badeanzug, «diese Art von Anzug gibt es im Koran nicht».

«Politisches und militantes Vorhaben»

Der kommunistische Abgeordnete André Gerin sagte der Tageszeitung «Le Parisien», das Verhalten der Frau sei eine Provokation. «Zur Polizei rauschen, den Staatsanwalt anrufen, das zeigt doch ganz deutlich, dass hinter ihrer Kleidung ein politisches und militantes Vorhaben steht.»

Der Abgeordnete hatte im Juni einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gefordert, um möglicherweise ein Gesetz gegen die Vollverschleierung für muslimische Frauen einzubringen.

Eine daraufhin eingesetzte Arbeitsgruppe stellte fest, dass in ganz Frankreich weniger als vierhundert Frauen einen Ganzkörperschleier tragen. Staatschef Nicolas Sarkozy betonte in einer Rede, dass die so genannte Burka in Frankreich «nicht willkommen» sei. (sda)

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