Deutscher Minister klaute bei der «NZZaS»

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Schwere VorwürfeDeutscher Minister klaute bei der «NZZaS»

Der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll seine Doktorarbeit teilweise abgeschrieben haben. Dabei bediente er sich auch in der Schweiz.

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Der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll seine Doktorarbeit teilweise abgeschrieben haben - unter anderem bei der «NZZ am Sonntag». (Bild: Reuters / Screenshot: sueddeutsche.de)

Der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll seine Doktorarbeit teilweise abgeschrieben haben - unter anderem bei der «NZZ am Sonntag». (Bild: Reuters / Screenshot: sueddeutsche.de)

Erwischt: Nach Angaben des Bremer Juraprofessors Andreas Fischer-Lescano hat der CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg in seiner Dissertation einige Passagen wortwörtlich von anderen Autoren übernommen, ohne dies wie vorgeschrieben zu kennzeichnen. Die Arbeit sei an mehreren Stellen «ein dreistes Plagiat» und «eine Täuschung», sagte Fischer-Lescano der «Süddeutschen Zeitung». Der Minister verwahrte sich gegen die Vorwürfe, die von der Universität Bayreuth derzeit geprüft werden.

Fischer-Lescano hatte bei einer Google-Recherche herausgefunden, dass sich Textduplikate durch die gesamte Arbeit ziehen. Die Stellen, an denen sich ohne Nachweis wortgleiche Parallelen mit fremden Texten finden, umfassen demnach mehrere Seiten. Offensichtlich kopierte Abschnitte, die die «SZ» abdruckte, sollen aus einem Artikel der «NZZ am Sonntag» vom 22. Juni 2003 stammen. Darin übernimmt Guttenberg im Wortlaut 97 Zeilen aus einem Text, der die Säkularität der europäischen Verfassung thematisiert.

«Nach bestem Wissen und Gewissen»

Weitere Passagen der Doktorarbeit bedienen sich aus einem Vortrag am Liechtenstein-Institut. Ein Universitätssprecher sagte am Mittwoch: «Wir nehmen das zur Kenntnis und wir nehmen das ernst.» Zu inhaltlichen Fragen oder möglichen Konsequenzen wolle man sich derzeit nicht äussern. Guttenberg hatte die Arbeit 2006 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht und dafür die Bestnote summa cum laude erhalten.

Guttenberg erklärte, die 475 Seiten starke Arbeit «Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU» habe er «nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt». Dem Ergebnis der Prüfung sehe er mit grosser Gelassenheit entgegen, wird der Minister in der «SZ» zitiert.

In der Promotionsordnung der Fakultät heisst es, der Bewerber für einen Doktortitel müsse erklären, dass er die Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Hilfsmittel benutzt hat. Der Universitätssprecher erklärte, der erste Schritt sei nun, zu prüfen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt seien. Im möglichen nächsten Schritt gehe es dann um die Frage «Welches Gewicht haben möglicherweise nicht als Zitate gekennzeichnete Passagen innerhalb der gesamten Arbeit?» und schliesslich: «Gibt es Anhaltspunkte für planmässiges oder absichtliches Handeln?» (kle/dapd)

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