Fischer liess Wels wieder frei: Anzeige am Hals

Aktualisiert

KlingnauFischer liess Wels wieder frei: Anzeige am Hals

Fischer Andreas Berzins fing einen Riesenwels und liess ihn wieder frei. Ihm droht eine Geldstrafe.

Gabi Schwegler
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Gabi Schwegler

164 cm lang und 30 kg schwer: Mit diesem Prachtsexemplar posierte Andreas Berzins Anfang Woche in Klingnau AG. Doch die Anglerfreude war von kurzer Dauer: «Die Jagdverwaltung wird Strafanzeige einreichen», so der kantonale Jagd- und Fischereiverwalter René Altermatt zur «Aargauer Zeitung». Weil der Fischer den Wels nach dem Foto­shooting freigelassen und nicht getötet hat, verstösst er gegen die Tierschutzbestimmung. Diese verbietet, «das Angeln mit der Absicht, die ­Fische wieder freizulassen». Ausnahme: Der Fisch kann nicht verwertet werden. «Im Extremfall – wenn es sich um massive Tierquälerei handelt – kann eine Geldstrafe von bis zu einer Million Franken gesprochen werden», so Anwalt Gieri Bollinger von Tier im Recht.

Der erfahrene Angler Berzins würde es trotz allem wieder so machen: «So einen wunderschönen Fisch fängt man nur einmal im Leben.» Unterstützung erhält Berzins von Roland Seiler, Präsident des Schweize­rischen Fischerei-Verbands: «Die neue Verordnung ist eine Schreibtischtäter-Gesetzgebung. Es ist doch verständlich, dass man ein solches Ausnahmeexemplar fotografiert und wieder freilässt.»

Berzins hofft nun, dass er seine Fischerkarte behalten kann. «Die Anzeige war mir das einmalige Erlebnis wert.»

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