«Blut muss fliessen»Organisatoren von Nazi-Konzert wollen nichts wissen
Im Prozess gegen die Organisatoren eines Neonazi- Konzerts bei Brig VS wollen die Angeklagten über das Programm des Konzerts nicht informiert gewesen sein. Sie bestritten auch, ein rassendiskriminierendes Lied gehört zu haben.
Diese Aussagen machten die Angeklagten am ersten Prozesstag vor dem Briger Bezirksgericht. Angeklagt sind insgesamt 18 Personen, die sich im September 2005 an der Organisation eines Gedenkkonzerts für den 1993 verstorbenen britischen Neonazi-Sänger Ian Stuart beteiligt hatten. Ihnen wird Rassendiskriminierung vorgeworfen.
Im Zentrum der Anklageschrift steht ein Song der deutschen Band «Feldherren». An dem illegalen Neonanzi-Konzert hatte die Band das Lied «Blut muss fliessen» vorgetragen. In der Folge hatten die Bandmitglieder das Publikum zum Hitlergruss und zu Nazislogans aufgefordert.
TV-Dok gezeigt
Die Hauptangeklagten gaben zum Prozessauftakt am Donnerstag an, nicht gewusst zu haben, dass dieser Song vorgetragen würde. Andernfalls hätten sie die Band darauf hingewiesen, dass mit dem Song das Antirassismusgesetz verletzt würde.
Zu Prozessbeginn am Donnerstag wurde ein Bericht der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SF DRS gezeigt. Darin waren Konzertausschnitte, Hakenkreuze im Zusammenhang mit der Organisation «Blood & Honour» sowie mehrere Personen beim Hitlergruss zu sehen. Die Bilder waren 2005 teilweise heimlich im Innern des Konzertlokals gefilmt worden.
Erst am TV bemerkt
Die Angeklagten gaben vor Gericht an, diese Szenen erst im Fernsehen, aber nicht während des Konzerts gesehen zu haben. Sie hätten auch erst vor dem Bildschirm gemerkt, dass Hakenkreuz- Flaggen geschwenkt worden seien.
Mehrere Angeklagte sagten aus, sie hätten zu diesem Zeitpunkt ausserhalb des Saals zu tun gehabt. Doch auch die Angeklagten, die an der Bar - wenige Meter von der Bühne entfernt - arbeiteten, wollen davon wegen der vielen Leute vor dem Tresen nichts gesehen haben. Auch das Lied «Blut muss fliessen» wollen sie nicht gehört haben.
Einer der Veranstalter erklärte, er hätte es der Band verboten die Bühne zu betreten, wenn er gewusst hätte, dass sie dieses Stück spielen wollten.
Unbewilligtes Konzert
Der Prozess wird am Freitag weitergeführt. Die Urteile werden später vekündet. Die Anti-Rassisimus-Liga LICRA tritt am Prozess als Zivilklägerin auf.
An dem Neonazi-Konzert waren rund 400 Personen aus der rechtsextremen Szene der Schweiz, Frankreichs, Italiens, Deutschlands und Österreichs aufmarschiert. Die Polizei hatte für die Durchführung des Anlasses keine Bewilligung erteilt. (sda)
Das Nazilied «Blut muss fliessen»
Das 2005 von der Band «Feldherren» in Brig vorgetragene Lied «Blut muss fliessen» gehört zum Standard-Repertoire von rechtsradikalen Bands. Seine Wurzeln gehen seltsamerweise auf ein Lied der demokratischen Badischen Revolution von 1848 zurück.
Im so genannten «Heckerlied» sangen die badischen Revoluzzer 1848/49: «Fürstenblut muss fliessen knüppelhageldick, und daraus erspriessen die freie Republik.»
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Lied von Rechtsextremisten umgedichtet und erhielt einen judenfeindlichen Text. In der Folge war es bei den rechtsextremen Freikorps und später bei Hitlers SA verbreitet.
1992 wurde es von der badischen Band «Tonstörung» neu vertont; dafür kassierten die Mitglieder Haftstrafen. Gleichwohl hat es sich zu einem Gassenhauer der Neonazi-Szene entwickelt.