MarkenstreitSuperman kämpft gegen freestyle.ch
Die Ähnlichkeit zwischen den Logos ist offensichtlich, trotzdem sind die Macher des Superman-Comics mit ihrer Klage gegen freestyle.ch abgeblitzt – in erster Instanz.

Bei so offener Anspielung auf das Original darf man sich über eine Klage nicht wundern. (Bild: freestyle.ch/DC Comics)
Sehen diese beiden Logos ähnlich aus? Der amerikanische Comicverlag «DC Comics» findet ja und entschied sich deshalb, gegen die Zürcher Eventagentur FAF AG vorzugehen. DC Comics verlegt «Superman», die FAF AG organisiert die jährliche Sportveranstaltung «freestyle.ch».
Im September 2008, exakt drei Monate nachdem die FAF AG ihre Marke freestyle.ch in der Schweiz hatte eintragen lassen, legte DC Comics dagegen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Widerspruch ein. Nach zwei Jahren, am 30. Dezember 2010 gab die Behörde ihren Entscheid bekannt: Der Widerspruch von DC Comics wurde abgelehnt.
Zu wenig bekannt
Zum einen hatte es der Comicverlag versäumt, die Marke Superman rechtzeitig in der Schweiz einzutragen. Um trotzdem recht zu bekommen, hätten die Amerikaner beweisen müssen, dass das Superman-Logo in der Schweiz ohnehin einen hohen Bekanntheitsgrad geniesst. Zu diesem Zweck legten sie unter anderem lokale Umsatzzahlen aus den Comicverkäufen sowie Zeitungsausschnitte mit entsprechender Werbung vor. Nicht überzeugend genug, befand das IGE.
Laut einer Superman-Fansite soll DC Comics gegen den Entscheid Berufung eingelegt haben. Das Basler Anwaltsbüro Bohest, das DC Comics im Markenstreit vertritt, wollte dazu gegenüber 20 Minuten Online keine Stellungnahme abgeben. Die nächsthöhere Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht, dessen Entscheid endgültig und rechtskräftig wäre. Die Einspruchsfrist dauert gemäss Angeben des IGE noch bis zum 3. Februar 2011.
Offensichtliche Anlehnung
Über die erstinstanzliche Einschätzung aus Bern kann man tatsächlich geteilter Meinung sein. Für sich allein ist der allgemeine Wiedererkennungswert des Superman-Logos in der Schweiz wohl eher gering. Das dürfte sich ändern, sobald der Zusammenhang bildlich hergestellt wird: Auf einem Plakat aus dem Jahr 2007 (siehe oben) wird freestyle.ch offensiv mit der Superman-Bildsprache beworben, jedes einzelne Detail stimmt. Warum sollte jemand in so offensichtlicher Anlehnung an etwas werben, das nur wenig bekannt ist?
Eliane Boner von freestyle.ch wollte den Markenstreit gegenüber 20 Minuten Online nicht kommentieren und verwies auf das laufende Verfahren. Ebenso liess die Rechtsabteilung von DC Comics in New York entsprechende Anfragen unbeantwortet.
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