Tierschützern wird Holocaust-Vergleich verboten

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«Der Holocaust auf Ihrem Teller» sollte das Motto einer Anti-Fleischkampagne der Tierschützer von «Peta» heissen. Dabei sollten Bildmontagen von Holocaust-Opfern verwendet werden.

Tierschützer dürfen Massentierhaltung auch weiter nicht mit dem Holocaust vergleichen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht nahm am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde der Tierschutzorganisation PETA gegen das Verbot einer entsprechenden Werbekampagne nicht zur Entscheidung an.

Der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, sowie seine Stellvertreter Salomon Korn und Charlotte Knobloch klagten erfolgreich auf Unterlassung. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin beurteilten die Kampagne als Verstoss gegen die Menschenwürde. Damit scheide eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Tierschützer aus. Spiegel und seine Stellvertreter hatten als Kinder den Holocaust überlebt, ihre Familien waren den Verbrechen grossenteils zum Opfer gefallen.

Zweifel an Begründung der Gerichte

Die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts äusserte in ihrem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss allerdings Zweifel an der bisherigen Begründung der Gerichte. Die Abbildung der Holocaust-Opfer in Zusammenhang mit der kritisierten Tierhaltung verstosse möglicherweise nicht gegen die absolut geschützte Menschenwürde der heute in Deutschland lebenden Juden, so dass die Abwägung mit der freien Meinungsäusserung nicht von vornherein ausgeschlossen sei.

Zu Recht sei die Gegenüberstellung aber als «Bagatellisierung und Banalisierung» des Holocaust beurteilt worden, so die Karlsruher Richter weiter. Die Verfassung mache einen «kategorialen Unterschied» zwischen menschlichem Leben und den Belangen des Tierschutzes.

Die in Deutschland lebenden Juden gehörten einer «durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe an», der gegenüber «eine besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe», lautet der am Donnerstag veröffentliche Beschluss wörtlich. Das Verbot sei deshalb zu Recht ergangen. (sda)

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