RaserprozessRaser tötete zwei Mitfahrer: Sechs Jahre Haft
Der Raser, der 2005 bei einem Unfall in Malters LU den Tod zweier Mitfahrer verursacht hat, ist auch in zweiter Instanz zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Mann ist heute Geschäftsführer eines Bordells.
Mit mindestens 188 statt erlaubten 100 Stundenkilometern in einer Juninacht von 2005 war der damals 25-Jährige in eine Kurve der Umfahrungsstrasse von Malters gerast. Dort kam ihm ein Auto entgegen.
Der Fahrer verlor die Kontrolle über das Auto, geriet ins Unterholz und flog in dreieinhalb Meter Höhe in einen Baum. Alle drei Insassen wurde aus dem Wagen geschleudert. Der Lenker wurde schwer verletzt, seine beiden Freunde starben am Unfallort.
Vom Kriminalgericht Luzern wurde er im Dezember 2008 der fahrlässigen Tötung seiner Mitfahrer und der mehrfachen Gefährdung des Lebens sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil wurde weitergezogen.
Charakterliche Defizite
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens und beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte auch eine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens des entgegenkommenden Automobilisten und eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren.
Die Anträge blieben erfolglos. Das Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich. Zu den sechs Jahren Gefängnis kommen mittlerweile Verfahrenskosten von rund 68 000 Franken. Das Wrack des Unfallwagens soll eingezogen und entsorgt werden.
In seinem Urteil bezeichnet das Obergericht die Tat des Angeklagten nicht nur als leichtsinnig, sondern von grosser Rücksichtslosigkeit. Es sei anzunehmen, dass er den eigenen Fahrspass höher wertete als die enormen Risiken seiner Raserei. Das lasse auf charakterliche Defizite schliessen.
3900 Franken Einkommen als Bordellchef
Der Leumund des Automechanikers, der heute im Aargau eine Kontakt-Bar betreibt, ist laut Obergericht «erheblich beeinträchtigt». Nicht nur war er zurzeit des Unfall wegen Verkehrsdelikten vorbestraft. 2008 machte er sich eines Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig.
Auch könne von tätiger Reue nicht die Rede sein, heisst es im Urteil. Dass er Geschäftsführer eines Clubs und eines Bordellbetriebes sei zeige, dass er primär sein eigenes Fortkommen im Visier habe. Dagegen habe er bis heute keine Zahlungen oder Rückstellungen für Ansprüche aus dem Unfall geleistet.
Und zu dem vom Angeklagten angegebenen Monatseinkommen von 3900 Franken meint das Gericht: Es könne sich mit Blick «auf die gerichtsnotorisch hohe Rentabilität des Sexgewerbes» des Eindrucks nicht erwehren, dass er seine finanziellen Verhältnisse bewusst tief halte oder die wirtschaftliche Kapazität nicht ausschöpfe. (sda)