Aargau wird neuer Schlossherr von Wildegg

Aktualisiert

Grosses GeschenkAargau wird neuer Schlossherr von Wildegg

Der Kanton Aargau nimmt ein millionenschweres Geschenk der Eidgenossenschaft an. Das Schloss Wildegg, ein beliebtes Ausflugsziel, kommt per 2011 in den Besitz des Kantons. Der Grosse Rat stimmte am Dienstag dem Vorgehen zu.

Konkret bewilligte das Parlament für den Museumsbetrieb einen Kredit von 500'000 Franken pro Jahr. Der Entscheid fiel mit 104 gegen 22 Stimmen. Kritik äusserte einzig die SVP-Fraktion.

Regierungsrat Alex Hürzeler (SVP) sprach von einem «historischen Geschäft». Die Nachkommen würden dankbar sein, wenn die gesamte Schloss-Domäne erhalten bleibe.

Der Aargau wird von der Eidgenossenschaft ein restauriertes Schlossgut mit einem Buchwert von 35 Millionen Franken übernehmen. Das zwischen Aarau und Brugg gelegene Schloss gehört seit einer Schenkung 1912 der Eidgenossenschaft.

Die Schlossdomäne mit 37 Gebäuden und 27 Grundstücken wird der Aargau einer neu zu gründenden Stiftung übertragen. Diese zeichnet für die Instandsetzung und den Werterhalt verantwortlich. Der Aargau wird die Stiftung mit zehn Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds bestücken.

Der Bund finanziert in den nächsten zwei Jahren noch Arbeiten für die Instandhaltung von 4,5 Millionen Franken und bezahlt an den Betrieb einmalig 1,5 Millionen Franken.

Neue Museumspolitik des Bundes

Der Bund gibt das Schloss im Aargau als Konsequenz seiner neu ausgerichteten Museumspolitik ab. Die bisherige Musée Suisse Gruppe mit ursprünglich acht Institutionen soll auf drei Museen reduziert werden.

Mit seinem Kernbau reicht das Schloss bis ins 13. Jahrhundert zurück. Das Schloss hatten die Habsburger gegründet. Die Anlage wurde im Wesentlichen bis zum Jahr 1700 zu seiner heutigen Form ausgebaut.

Elf Generationen lang hatte die aargauische Landjunkerfamilie Effinger als Eigentümerin die Schlossdomäne bewohnt und bewirtschaftet. Als Julie von Effinger 1912 ohne Nachkommen starb, vermachte sie das Schloss testamentarisch der Eidgenossenschaft.

(sda)

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