Bundestrojaner-Beschluss«Überwachung schafft eine Sicherheitslücke»
Der Entscheid des Bundesrates, Spionage-Software teilweise zu erlauben, löst gemischte Reaktionen aus. Während der Datenschützer zufrieden ist, warnen Kritiker von Missbräuchen.

Der Bundesrat erlaubt Staatstrojaner. Allerdings nur nur bei besonders schweren Delikten, bei denen die verdeckte Ermittlung zulässig ist.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Einsatz von umstrittenen Staatstrojanern in Verfahren zu schweren Straftaten zu ermöglichen. Diesem Richtungsentscheid soll im nächsten Jahr ein Gesetzesentwurf folgen. Der oberste Datenschützer des Landes, Hanspeter Thür, begrüsst den Entscheid. «Wir sind erfreut, dass auf höchster Ebene Klarheit geschaffen wird», sagt die Mediensprecherin Eliane Schmid gegenüber 20 Minuten Online. Eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Staatstrojaners sei nötig. Zu begrüssen sei auch, dass die Einsatzmöglichkeiten solcher Programme eingeschränkt würden. Dies sei gewährleistet.
Die Mediensprecherin verweist auf den eng gefassten Delikt-Katalog. Zudem müsse der von einem Untersuchungsrichter beantragte Überwachungs-Einsatz von einem Richter genehmigt werden. Zu begrüssen sei auch die Einschränkung der Funktionalität des Trojaners. Das Programm dürfe ausschliesslich zum Abhören von Internet-Telefonaten und zum Aufzeichnen der elektronischen Kommunikation (E-Mail) verwendet werden.
«In diesem Bereich ist Einsatz gerechtfertigt»
Diese Beschränkung begrüsst auch FDP-Nationalrat Ruedi Noser. «In diesem Bereich halte ich den Einsatz von Trojanern durchaus für gerechtfertigt», sagt er gegenüber 20 Minuten Online. Wichtig sei, dass Online-Durchsuchungen von Computern generell ausgeschlossen werden. Auch den Deliktkatalog hält er für angemessen. Dieser sieht vor, den Einsatz von Trojanern nur bei Delikten zu erlauben, zu deren Verfolgung auch die verdeckte Ermittlung zulässig ist. Dazu gehören Mord, Vergewaltigung oder Entführung, nicht aber Drogenhandel. «Da nur die Überwachung von Internettelefondiensten und verschlüsselten E-Mails zulässig ist, spielt der Deliktkatalog sowieso eine untergeordnete Rolle.»
Anderer Meinung ist der grüne Nationalrat Daniel Vischer. «Der Deliktkatalog muss noch viel enger gefasst werden.» Momentan umfasse dieser rund 100 Straftaten. Ausserdem fordert er, dass die Spionage-Software bis zum Inkraftreten des Gesetzes nicht mehr verwendet werden darf. Dabei bezieht er sich auf die vier Fälle, in denen der Bund bereits Staatstrojaner eingesetzt hat und die im Herbst publik wurden. Für Vischer gibt der Bundesrat mit seinem Entscheid indirekt zu, dass es bisher keine gesetzliche Grundlage für diese Art für Überwachung existiert hat. «Die vier Staatstrojaner, die bisher eingesetzt wurden, waren eigentlich nicht legal», so Vischer.
«Sicherheitslücke wird geschaffen»
Grundsätzliche Vorbehalte hat Denis Simon, Präsident der Schweizer Piratenpartei. Der Einsatz von Staatstrojanern verstosse gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Durch das Installieren einer Überwachungs-Software werde der betroffene Computer «zum Nachteil der überwachten Person verändert». Das werfe Fragen auf bezüglich der Verwendbarkeit von Beweismitteln in Gerichtsverfahren, aber auch bezüglich der Computer-Sicherheit. «Um einen Rechner zu überwachen, wird eine Sicherheitslücke geschaffen», sagt Simonet. Diese Lücke könnte von Dritten missbräuchlich verwendet werden. Probleme sieht der Präsident der Piratenpartei auch bezüglich der Funktionalität der Software. Es gelte zu präzisieren, was das Programm alles tun dürfe.