«Das Rauchverbot ist ein Berufsverbot»

Aktualisiert

Das Gesetz und die Folgen«Das Rauchverbot ist ein Berufsverbot»

Ab 1. Mai gilt schweizweit ein Rauchverbot - mit teilweise absurden Folgen. So darf im «Tabaklädeli» nicht mehr geraucht werden. Experten sagen: ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.

Felix Burch
von
Felix Burch

Oskar Brühwiller (61) führt in St. Gallen seit 35 Jahren ein «Tabaklädeli», und das sehr erfolgreich. Grosse Leute aus Wirtschaft und Politik, nicht nur aus der Schweiz, kaufen bei ihm ein. Als Beweis dafür zeigt Brühwiller Dankesbriefe, öffentlichmachen will er die Liste aus Diskretionsgründen nicht. Brühwiller ist zudem mit verschiedenen Preisen ausgezeichnet worden, unter anderem darf er sich «1. Habanos Specialist Switzerland» nennen.

Brühwillers Umsatzzahlen sind hervorragend, trotzdem sieht seine Zukunft düster aus. Durch das Rauchverbot wird es ihm verboten, in seinem Tabakshop zu rauchen und rauchen zu lassen. Die Degustation von Raucherwaren im Fachgeschäft ist verboten, wenn nicht ein Fumoir zur Verfügung steht. «Das kommt für mich einem Berufsverbot gleich», sagt Brühwiller.

«Dann höre ich lieber auf»

Im Gegensatz zu den grossen Geschäften konnte er bis anhin seine Kunden an der Tabak-Bar Tabakmischungen zusammenstellen und sie diese probieren lassen, die Mischungen anpassen. «Das war nicht nur eine Dienstleistung, wodurch wir uns von anderen abheben konnten, das Gespräch mit den Kunden, das Mischen, das Rauchenlassen, das bereitete mir ausserordentlich viel Freude.» Ohne diese Freude an seinem Beruf möchte er nicht weitermachen. «Wenn ich meine Kunden ihr Produkt nicht im Laden degustieren lassen kann, dann höre ich lieber auf.»

Er sei ein Vollblutspezialist, für den halbe Sachen keine Sinn machten. Ein Fumoir einzurichten ist in seinem winzigen Laden unmöglich. Brühwiller vergleicht die Situation mit einem Weinhändler, dessen Kunden den Wein nicht mehr degustieren dürfen. Vorerst will er abwarten und schauen, ob und wie oft er kontrolliert wird, und dann allenfalls den Laden schliessen. «Um rechtlich gegen das Gesetz vorzugehen, bin ich zu alt.»

«Ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit»

Dabei hätte er durchaus Aussicht auf Erfolg. Professor Thomas Geiser von der Universität St. Gallen ist der Meinung, das Rauchverbot könnte in diesem Fall ein Problem sein. «Tabakläden im gehobenen Segment leben davon, ihre Ware in gepflegtem Ambiente anbieten zu können,» sagt Geiser vom Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht. In dieser Branche sei das Rauchverbot ein Eingriff in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit.

Auf der anderen Seite könne man aber auch sagen, das Rauchverbot sei eine vermeintlich sinnvolle, effiziente Massnahme gegen das Rauchen, wenn dem «Tabaklädeli» die Kunden davonlaufen.

Fakt ist, dass das Raucherverbot konsequent durchgesetzt wird und für alle gleich gilt. Es sind keine Ausnahmen für Tabakverkäufer vorgesehen. Die Zukunft für «Lädeli» wie das von Brühwiller ist deshalb höchst ungewiss.

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