Auch nach der Heirat: Meier bleibt Meier

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Auch nach der Heirat: Meier bleibt Meier

Viele Schweizer fordern schon seit langem ein neues Namens- und Bürgerrecht für Ehegatten. Heute endete die Vernehmlassung für einen Reformentwurf. Dieser sieht vor, dass ein Familienname künftig freiwillig ist. Doch es gibt nicht nur Zustimmung für den Vorschlag.

Da ist sich das frisch verliebte Pärchen einig, dass es heiraten will, und schon gehen die Fragen los: Grosse oder kleine Feier? Kirchliche Trauung oder nicht? Vor allem aber: Wie soll der Familienname lauten? Das Namensrecht in der Schweiz sorgt immer wieder für Kritik - und bei manchen Paaren sogar für Streit. Mit dem neuen Namensrecht soll alles besser werden.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, über den bis heute beraten wurde. Dieser beinhaltet folgende Eckpunkte:

Frauen und Männer können auch nach der Heirat ihren Namen behalten.

Ein gemeinsamer Familienname ist freiwillig.

Ehepaare können den Namen der Frau als Familiennamen wählen.

Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich soll es im amtlichen Verkehr nicht mehr geben.

Eltern sollen entscheiden, welchen Familiennamen die gemeinsamen Kinder tragen.

Sind sie uneinig, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter

Parteien uneinig

Dass Frauen und Männer künftig auch nach der Heirat ihren Namen behalten sollen und der gemeinsame Familienname freiwillig würde, stösst bei der SVP auf Ablehnung. Die SVP lehnt deshalb den Gesetzesentwurf ab. Um die Einheit der Familie zu stärken, sollten Ehepaare auch künftig bei der Heirat einen gemeinsamen Namen annehmen müssen, fordert die SVP.

SP will Gleichberechtigung

Die SP unterstützt dagegen den Gesetzesentwurf, weil er der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung trage. Allerdings formuliert auch sie einige Vorbehalte.

Aus Sicht der Sozialdemokraten sollte sich eine Heirat überhaupt nicht auf den Namen auswirken. Deshalb will sie Eheleuten nicht die Möglichkeit gewähren, freiwillig einen gemeinsamen Namen anznehmen. Eine Mehrheit würde den Namen des Mannes wählen, ist die SP überzeugt. «Konservative Kreise» würden somit die Gleichstellung sabotieren.

FDP zufrieden

FDP zufrieden

Zufrieden mit der vorgeschlagenen Revision ist die FDP. Sie ist damit einverstanden, dass die Heirat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Namen oder die Bürgerrechte haben soll.

Die Freisinnigen unterstützen auch den Vorschlag, dass Eheleute bei der Geburt oder Adoption eines Kindes nachträglich einen Familiennamen annehmen dürfen. Eine Minderheit der Kommission, welche das Projekt ausgearbeitet hat, wollte dieses Wahl zum Zeitpunkt der Eheschliessung vorschreiben. Die CVP wollte keine Stellung zum Entwurf nehmen.

Ablehnung bei Gewerbeverband

Als einzige grosse Interessengruppierung lehnt der Schweizerische Gewerbeverband den Entwurf ab. Da immerhin jede zweite Ehe geschieden werde, könne die Wahl eines Namens Beziehungsprobleme schaffen.

Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Pro Familia, der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (alliance F) und die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen begrüssen hingegen das Projekt. Sie sehen darin einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Positiv aufgenommen wurde die Vorlage auch von der Organisation männer.ch. Der Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen kritisierte lediglich die vorgesehene Möglichkeit, bei Uneinigkeit der Eltern über den Kindsnamen der Frau das Recht auf die Namensgebung zu erteilen.

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