«Billet»-Entzug für Raser im Ausland
Wer im Ausland als Verkehrssünder den Führerausweis verliert, soll wie früher auch in der Schweiz nicht mehr fahren dürfen. Gegen den Willen der SVP heisst der Nationalrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gut.
Das Bundesgericht hatte im Juni 2007 entschieden, dass einem Schweizer Raser, der in Deutschland ein Fahrverbot erhielt, der Führerausweis in der Schweiz nicht entzogen werden dürfe. Es stiess eine über 30 Jahre alte kantonale Praxis um, weil dafür die formale gesetzliche Grundlage fehle.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und zum Schutz der korrekten Fahrzeugführer müsse diese Grundlage nun rasch geschaffen werden, sagte Viola Amherd (CVP/VS) namens der Verkehrskommission. In der Tat sind Sanktionen im Ausland allein ungenügend, weil sich die Fehlbaren oft nur selten oder kurz in den entsprechenden Ländern aufhalten.
SVP unterliegt
Für eine SVP-Kommissionsminderheit beantragte Guy Parmelin (VD) Nichteintreten. Seiner Ansicht nach müsste erst garantiert sein, dass die anderen Staaten (und nicht nur Österreich) Gegenrecht hielten. Zur Verkehrssicherheit in der Schweiz trage die Vorlage nichts bei. Einmal mehr werde hier die «Milchkuh» Autofahrer stigmatisiert.
Die SVP blieb mit dieser Argumentation allein. Der FDP-Sprecher wies auf mehrere eingebaute Sicherungen hin: Die Widerhandlung müsse auch nach schweizerischem Recht «mittelschwer oder schwer» sein, bei der Entzugsdauer seien die Auswirkungen zu berücksichtigen, die Mindestdauer dürfe unterschritten werden.
Verkehrsminister Moritz Leuenberger sprach von einer «Selbstverständlichkeit». Niemand dürfe davon ausgehen, er könne sich in den Ferien mit schweizerischem Nummernschild alles erlauben. Ein solches Ansehen schade auch dem Ansehen der Schweiz. Knapp mit 80 gegen 75 Stimmen trat der Rat daraufhin auf die Vorlage ein.
Auf Antrag von Thomas Müller (CVP/SG) beschloss der Nationalrat mit 99 zu 58 Stimmen, die Entzugsdauer in der Schweiz dürfe jene am Begehungsort nicht überschreiten. Bundesrat und Kommission machten vergeblich geltend, dass dies den Spielraum der Schweizer Behörden bei Wiederholungstätern einschränke.
Kein Handzeichen am Zebrastreifen
Sylvia Flückiger (SVP/AG) wollte en passant die seit 1994 geltende Vortrittsregel am Fussgängerstreifen wieder rückgängig machen. Mit 88 zu 85 Stimmen lehnte es der Rat aber ab, dass Fussgänger am Zebrastreifens wieder ein Handzeichen machen müssen. Damit würde mehr Verwirrung als Sicherheit geschaffen, fanden Bundesrat Leuenberger und die knappe Ratsmehrheit.
Auch die Idee von Josef Kunz (SVP/LU), Fussgänger sollten sich nachts auf Autostrassen ausserorts mit einer reflektierenden Armbinde oder anderswie markieren, wies der Rat mit 148 zu 19 Stimmen zurück. Nach Ansicht der Mehrheit wäre eine solche Auflage nicht praktikabel.
Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes wird sich in dieser Session auch noch der Ständerat befassen. (sda)