ZwangsheiratEDA kann 14-jähriger Naima nicht helfen
Die Zwangsheirat der 14-jährigen Naima aus Egerkingen hat hohe Wellen geworfen. Das EDA versprach zu vermitteln. Doch nun ist klar: Der Behörde sind die Hände gebunden, weil Naima keine Schweizerin ist.
Seit Tagen bangen Schul-, Gemeinde- und Fürsorgebehörden um den Verbleib der 14-jährigen Naima*. Die Oberstufenschülerin aus Egerkingen soll in Indien zwangsverheiratet werden, wie sie ihrer Lehrerin anvertraute (20 Minuten Online berichtete). Trotz der Warnung konnte die Familie laut «Sonntag» am 3. April in die Frühlingsferien fliegen. Seither ist der Kontakt sowohl zur Familie als auch dem Mädchen abgebrochen.
«Das Mädchen ist keine Schweizerbürgerin»
Am Donnerstag schaltete sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein und versprach sich «im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Interessen und zum Schutz» des Mädchens einzusetzen. Die Botschaft vor Ort sei instruiert und werde sich über den Sachverhalt informieren. Doch inzwischen ist klar: Das EDA kann nichts tun.
«Das Mädchen ist keine Schweizerbürgerin», erklärt EDA-Sprecher Andreas Stauffer auf Anfrage von 20 Minuten Online. Damit sind der Behörde die Hände gebunden. Laut Stauffer hat das EDA aber die diplomatische Vertretung des Heimatstaates über die Abklärungen informiert und sie gebeten, «die notwendig erscheinenden Massnahmen zum Schutz der Minderjährigen zu ergreifen», so Stauffer. Um welchen Staat es sich dabei handelt, wollte er nicht mitteilen.
* Name von der Redaktion geändert
Keine neuen Infos zum Verbleib
Unklar ist immer noch, ob Naima tatsächlich zwangsverheiratet wird. Bisherige Bemühungen der Behörden Kontakt aufzunehmen mit der Familie, blieben erfolglos. Laut Pressesprecher der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sind keine neuen Informationen zum Verbleib des Mädchens eingegangen. Die Institution hatte ankündigt, sich in Indien über Naima zu erkundigen.
Ähnlich klingt es bei der Schweizerischen Stiftung des internationalen Sozialdienstes (SSIS). «Wir haben widersprüchliche Informationen erhalten von den unterschiedlichen Behörden», sagt Direktor Rolf Widmer. Deshalb warte man den Schulbeginn erst einmal ab. Sollte die 14-Jährige dann nicht zurück sein, will man aktiv werden.