Bernard Rappaz ist wieder im Gefängnis

Aktualisiert

BeschlussBernard Rappaz ist wieder im Gefängnis

Das Bundesgericht hat über das Schicksal des Hanfbauers entschieden und dem Kanton Wallis Recht gegeben. Rappaz ist wieder im Knast - und wird notfalls zwangsernährt.

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz verbüsst seine Haftstrafe seit dem Donnerstagnachmittag wieder im Gefängnis. Sollte er erneut in einen Hungerstreik treten, haben die Behörden die Möglichkeit, eine Zwangsernährung durchzusetzen. Dies entschied das Bundesgericht.

Das höchste Gericht wies am Donnerstag eine Beschwerde Rappaz' ab. Demnach hatte der Kanton Wallis Bernard Rappaz zu Recht einen Unterbruch der Haft verwehrt.

Eine Unterbrechung des Strafvollzuges kann laut den Richtern in Lausanne nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Das sei etwa der Fall, wenn notwendige medizinische Hilfe weder im Gefängnis noch in der Gefangenenabteilung eines Spitals erbracht werden könne. Bei Rappaz seien die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Nötigenfalls Zwangsernährung

Wenn Rappaz seinen Hungerstreik fortsetze, sei nötigenfalls eine Zwangsernährung anzuordnen, falls eine bleibende Schädigung seiner Gesundheit oder der Tod nicht anders abzuwenden sei. Bei einem Aufenthalt Rappaz' im Inselspital könne sich diese Massnahme auf eine entsprechende Regelung im Recht des Kantons Bern stützen.

Vergleichbare Normen würden auch die Kantone Zürich und Neuenburg kennen. Eine bundesrechtliche Regelung bestehe nicht. Falls eine kantonale Norm fehle, lasse sich eine Zwangsernährung allerdings auch mit der allgemeinen Polizeiklausel rechtfertigen, die behördliches Eingreifen bei aktueller Gefahr erlaube, erklärten die Richter.

Staat muss Strafe durchsetzen

Die Richter hielten weiter fest, dass der Staat seinen Strafanspruch gegenüber rechtskräftig verurteilten Straftätern durchzusetzen habe. Zudem treffe ihn eine Fürsorgepflicht. Er habe dafür zu sorgen, dass Inhaftierte nicht an Leib und Leben geschädigt würden.

Der Präsident der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Jacques de Haller, reagierte mit scharfer Kritik auf den Bundesgerichtsentscheid. Die Möglichkeit von Zwangsernährung im Strafvollzug sei eine «Instrumentalisierung der Medizin».

Das sei keine gute Sache, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Ärzte, die Zwangsernährungen vornehmen müssten, würden in sehr schwierige Situationen versetzt. Man dürfe nicht polizeiliche Aufgaben an Ärzte abgeben. Die Medizin müsse als Feigenblatt herhalten.

Kräftemessen mit der Justiz

«Es ist frustrierend für mich zu hören, dass Zwangsernährung bei Hungerstreikenden möglich ist», sagte Aba Neeman, der Anwalt des Walliser Hanfbauern nach dem Bundesgerichtsentscheid.

Tatsächlich aber hätten sich die Ärzte sowohl in Genf als auch in Bern bisher geweigert, den Hungerstreikenden unter Zwang zu ernähren. Er sei zudem überzeugt, das Rappaz wieder in Hungerstreik treten werde.

Rappaz befindet sich seit Jahren in einem zähen Kräftemessen mit der Walliser Justiz. Mit diversen Hungerstreiks protestierte er in der Vergangenheit gegen die seiner Meinung nach parteiische Walliser Justiz.

Im vergangenen März musste er seine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen Anbaus und Handels von Hanf sowie weiterer Delikte antreten. Wegen seines Hungerstreiks wurde er zur weiteren Haftverbüssung ins Genfer Unispital und anschliessend ins Berner Inselspital verlegt. Rappaz selber lehnte eine allfällige Zwangsernährung ab, sollte er dereinst ins Koma fallen.

Die Walliser Justizministerin Ester Waeber-Kalbermatten hatte Rappaz im Juli wegen seines Gesundheitszustandes erlaubt, die Haft vorerst als Hausarrest auf seinem Hof zu verbüssen.

Sie beantragte bei der Schweizerischen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, dass diese den Bund ersucht, im Bundesrecht eine Regelung bei Hungerstreik im Gefängnis einzufügen.

Begnadigungsgesuch vor dem Parlament

Gegen den Hanfbauern visiert die Walliser Staatsanwaltschaft bereits einen weiteren Prozess wegen ähnlicher Delikte aus den Jahren 2001 bis 2006 an. Voraussichtlich in der Novembersession wird der Walliser Grosse Rat über ein Begnadigungsgesuch von Rappaz entscheiden. Die Chancen für eine Begnadigung sind gering.

(Öffentliche Beratung vom 26.8.2010 im Verfahren 6B_599/ 2010) (sda)

Anwalt hofft auf Weiterführung von Hausarrest

«Es ist frustrierend für mich zu hören, dass Zwangsernährung bei Hungerstreikenden möglich ist.» Dies sagte Aba Neman, der Anwalt des zu einer Gefängnisstrafe verurteilten Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz, am Donnerstag nach dem Bundesgerichtsentscheid.

Tatsächlich aber hätten sich die Ärzte sowohl in Genf als auch in Bern bisher geweigert, den Hungerstreikenden Rappaz unter Zwang zu ernähren.

Er hoffe, dass Rappaz seine Haftstrafe bis zum Entscheid des Walliser Parlaments über ein Begnadigungsgesuch im Hausarrest vollziehen könne, sagte Neman weiter. Er sei überzeugt, das Rappaz wieder in Hungerstreik treten werde, sollte er jetzt zurück ins Gefängnis gebracht werden.

Bernard Rappaz hatte mit einem Hungerstreik gegen seine Haftstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten protestiert und in einem Rekurs an das Bundesgericht versucht, einen Haftunterbruch zu erlangen.

(sda)

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