HolocaustUrteil gegen Genozid-Leugner auf dem Rütli
Das Urner Obergericht hat ein Urteil der Vorinstanz gegen einen 31-jährigen Berner bestätigt, der auf dem Rütli den Holocaust geleugnet hat.
Es bleibt dabei. Die Holocaust-Leugnung auf dem Rütli wird bestraft. Der Leugner wurde vom Urner Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 100 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken verurteilt.
Ausserdem auferlegten die Richter dem Verurteilten die Kosten des Verfahrens in der Höhe von rund 4900 Franken. Das Gericht in Altdorf sah es wie zuvor schon das Urner Landgericht als erwiesen an, dass der Berner, der Mitglied der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist, am 5. August 2007 in einer Rede auf dem Rütli den Holocaust geleugnet hat.
Er hatte damals zunächst seinem Vorredner, einem verurteilten Holocaust-Leugner, dafür gedankt, dass er für die Wahrheit kämpfe. Danach führte er aus, dass das Antirassismusgesetz nur dafür installiert wurde, um eine geschichtliche Lüge zu stützen und dem Schweizer das Aussprechen der Wahrheit zu verbieten.
Der Staatsanwalt argumentierte, dass der Begriff geschichtliche Lüge in Neo-Nazi-Kreisen für den Holocaust stehe. Dies sei auch dem Angeklagten als Mitglied der rechtsextremen Szene klar gewesen. Damit habe der Angeklagte den Völkermord an den Juden geleugnet und sich strafbar gemacht, hielt der Staatsanwalt fest.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte vergeblich ins Feld geführt, dass mit geschichtlicher Lüge alles mögliche gemeint sein könne. Sein Mandant habe sicher nicht den Holocaust geleugnet. Der Rechtsextreme hatte während des ganzen Prozesses die Aussage verweigert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)