Chefs haften nicht für betrunkenen Polizisten

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AufsichtspflichtChefs haften nicht für betrunkenen Polizisten

Ein Tessiner Polizist baut nach dem Konsum vom 15 Glas Weisswein einen Frontalunfall. Der Fahrer stirbt, der Polizist wird zu einer bedingten Strafe verurteilt und ist heute Weinbauer. Die Polizeichefs, die von den Alkoholproblemen des Mitarbeiters wussten, gehen straffrei aus.

Die Tessiner Regierung verzichtet auf die Einleitung einer Administrativuntersuchung. Man habe abgeklärt, ob die direkten Vorgesetzten des Korporals, der in angetrunkenem Zustand einen tödlichen Unfall verursacht hatte, ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dies sei nicht der Fall gewesen, teilte die Tessiner Staatskanzlei mit.

Die Angehörigen des Opfers sehen dies anders. Bei der Polizei in Chiasso und Mendrisio hätten alle von den Gerüchten gewusst, wonach der ehemalige Korporal ein Alkoholproblem habe, schrieb Marco Frigerio, der Anwalt der Opferfamilie, in einem Communiqué.

Wenn die Vorgesetzten des Korporals eingeschritten wären, dann hätte der tödliche Unfall vom 3. August 2007 verhindert werden können, lautet die These von Frigerio.

Zu zwei Jahren bedingt verurteilt

Der Korporal und FDP-Lokalpolitiker hatte sich an jenem Tag in verschiedenen Bars mindestens 15 Glas Weisswein gegönnt, ehe er in sein Auto stieg. Sein Alkoholwert lag bei über 2 Promille, wie die Abklärungen der Staatsanwaltschaft ergaben.

Auf der Heimfahrt von Chiasso nach Pedrinate gab der Polizist, der an jenem Tag nicht im Dienst war, mächtig Gas. Er war mit rund 80 km/h unterwegs, obwohl bloss Tempo 50 erlaubt war. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über seinen Mercedes und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden, korrekt fahrenden Fahrzeug.

Bei dem Crash kam ein 38-jähriger Mechaniker aus Caneggio im Muggio-Tal ums Leben, der in Pedrinate das Grab seiner kurz zuvor verstorbenen Freundin besucht hatte.

Der ehemalige Polizist, der mittlerweile den Dienst quittiert hat und als Weinbauer tätig ist, wurde am 7. April 2009 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Gefängnis bedingt verurteilt.

(sda)

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