Nef zu Unrecht Chef der Armee?

Aktualisiert

Skandal um ArmeechefNef zu Unrecht Chef der Armee?

Bundesrat Schmid schlug Roland Nef zum Armeechef vor, obwohl er wusste, dass gegen diesen ein Strafverfahren wegen Nötigung im Gange war. Nef habe seine damalige Lebenspartnerin bedrängt und in Angst versetzt. Gemäss Militärgesetz hätte Nef nicht befördert werden dürfen.

Das Verteidigungsdepartement VBS kommt nicht zur Ruhe. Ein Jahr nach dem Jungfraudrama und einen Monat nach dem Drama auf der Kander deckt die SonntagsZeitung in ihrer aktuellen Ausgabe einen Skandal auf. Es geht dabei um die Ernennung von Roland Nef zum Armeechef, die wohl entgegen den Regeln des VBS erfolgt ist. Gegen Nef lief ein Strafverfahren, als er vom Brigadier zum Korpskommandanten befördert wurde. Pikant dabei ist, dass bei einem laufenden Strafverfahren in der Schweizer Armee gewöhnlich einen sofortigen Beförderungsstopp zur Folge hat. Vor wenigen Wochen hat Nef selber den damaligen Luftwaffenchef Walter Knuttli entlassen, weil er die Bewerbungsdossier unsorgfältig geführt hatte. Bei einem Beförderungsstopp hätte Nef nicht zum Chef der Armee gewählt werden dürfen. Er wurde es trotzdem. Die Wahl wurde im Vorfeld nicht verhindert, weil die Sicherheitsprüfung von Nef erst sechs Wochen nach der Ernennung zum Boss der Armee stattfand. Die Überprüfung Nefs fand am 23. Juli statt, rund sechs Wochen nachdem er an die Spitze der Armee gewählt wurde. Normalerweise werden hohe Beamten im Vorfeld ihrer Wahl durchleuchtet, was ja auch Sinn macht.

Was wird Roland Nef vorgeworfen?

Die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Polizei ermittelten gegen den damaligen Brigadier wegen Nötigung. Die Vorwürfe im Verfahren wegen häuslicher Gewalt waren gemäss SonntagsZeitung massiv. Er habe seine damalige Lebenspartnerin über längere Zeit bedrängt und in Angst versetzt. Zeugen aus dem Umfeld der Frau bezeichnen sie als glaubwürdig und ihre Angst als berechtigt. Auch die Ermittler nahmen die Aussagen der Frau ernst. Noch während das Strafverfahren in Zürich lief, wurde Roland Nef am 7. Juni 2007 zum Armeechef befördert.

Schmid unterschlug dem Gesamtbundesrat wichtige Fakten

Laut Militärgesetz ist ein «hängiges Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens» ein Hinderungsgrund für eine Beförderung – es sei denn, der Vorgesetzte gibt grünes Licht. In diesem Fall heisst der Vorgesetzte Bundesrat Samuel Schmid. Dieser wusste vom Strafverfahren gegen Nef, verschwieg dies jedoch gegenüber seinen Bundesratskollegen, die Nef zum Armeechef wählten. Wieso unterschlug Schmid die schwerwiegenden Fakten? «Bundesrat Schmid wurde von Roland Nef ­eine bevorstehende Einstellung des Strafverfahrens zugesichert», schreibt das VBS in einer Stellungnahme gegenüber der SonntagsZeitung. Die Anzeige-Erstatterin machte tatsächlich kurz vor der Wahl eine Kehrtwende. Sie unterschrieb ­eine so genannte Dessinteressenerklärung. Damit zeigte sie sich einverstanden, dass gegen Nef nicht weiter ermittelt wurde. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ­stellte das Verfahren darauf am 23. Oktober 2007 ein. Wie es zu der ­Desinteressenerklärung der Anzeige-Erstatterin kam, bleibt unklar.

Schmid und Nef nahmen gegenüber der SonntagsZeitung keine Stellung zu den Vorwürfen und hüllen sich in Schweigen.

Quelle: SonntagsZeitung

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