Krach um Verbot von brutalen Ego-Shootern

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Krach um Verbot von brutalen Ego-Shootern

Die Kantone sollen gegen die Verbreitung von brutalen Computerspielen vorgehen: Dies fordert der Bundesrat und beruft sich auf das Verbot von extremer Gewaltdarstellung. Die Unterhaltungsbranche ist empört.

«Virtuelle Darstellung exzessiver Gewalt kann das Verhalten von Jugendlichen negativ beeinflussen», antwortete der Bundesrat auf eine Anfrage aus dem Nationalrat.

Die Bereitschaft zur Nachahmung werde erhöht. Laut Bundesrat sind rechtliche Mittel vorhanden, um gegen brutale Computerspiele vorzugehen. So sei seit April 2002 auch der Besitz von solchen Gewaltdarstellungen strafbar. Die Kantone sollen mit ihren rechtlichen Mitteln gegen solche Spiele vorgehen. Daneben seien auch Info-Kampagnen in der Schule denkbar.

Die Unterhaltungsbranche ist empört: «Das ist eine unangebrachte Hetzkampagne, denn die meisten Spiele sind unproblematisch», wettert Roger Frei, Präsident des Dachverbands der interaktiven Unterhaltungsbranche. Brutale Games mit der Freigabe ab 18 Jahren würden nur 3,6% des Gesamtumsatzes ausmachen. Auch sei der Handel ab Februar 2005 verpflichtet, die Spiele nur gegen Altersnachweis zu verkaufen. Und weiter: «Die Behauptung des Bundesrates ist zudem nicht belegt. Laut Gegenstudien können sich Jugendliche bei Brutalo-Games abreagieren.»

Cornelia Stauffer

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