Kopierschutz knacken verboten

Aktualisiert

Kopierschutz knacken verboten

Das Urheberrecht soll ans Internetzeitalter angepasst werden. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten gleichermassen zu berücksichtigen. Die Privatkopie bleibt weiterhin legal, das Knacken des Kopierschutzes wird aber strafbar.

Es handle sich um einen Balanceakt, betonten die Rednerinnen und Redner um Ständerat. Die Antwort des Bundesrates auf die Herausforderung wurde mehrheitlich mit Lob bedacht. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision mit 26 zu 0 Stimmen zu.

Unbestritten war, dass das digitale Zeitalter neue Formen der Piraterie mit sich bringt und somit neue Regelungen erfordert. Es gehe auch darum, volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, gab Rolf Schweiger (FDP/ZG) zu bedenken.

Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte Hansruedi Stadler (CVP/UR) im Namen der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Kopierschutz knacken verboten

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben.

Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen.

Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.

Ausnahme für Archivsendungen

Der Ständerat folgte seiner Kommission und wich in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.

Fritz Schiesser (FDP/GL) argumentierte vergeblich, es handle sich um eine ungerechtfertigte Privilegierung der Sendeanstalten, die auf Kosten der Urheber billig Sendezeit füllen und ihre Expansion im Internet mit der nötigen Startmasse versehen könnten. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, dass es primär um eine Vereinfachung gehe.

Weiterhin Abgabe auf CD-Rohlingen

Umstritten war die Urheberrechtsabgabe auf CD-Rohlingen, die nach geltendem Recht entrichtet wird. Hier würden die Konsumenteninteressen zu wenig berücksichtigt, argumentierten Hannes Germann (SVP/SH) und Dick Marty (FDP/TI).

Es sei stossend, dass der Konsument auch dann eine Abgabe bezahlen müsse, wenn er private Photos zu speichern gedenke. Wer ein geschütztes Werk speichere, werde zudem doppelt zur Kasse gebeten, da er schon für das Herunterladen bezahle.

Solches liege in der Natur einer Pauschalabgabe, entgegnete Bundesrat Christoph Blocher. Eine Abgabe nach effektiver Nutzung sei nicht realisierbar. Der Antrag, die Abgabe auf CD-Rohlinge zu streichen, wurde abgelehnt.

Mit der Gesetzesrevision sollen die Vorgaben zweier internationaler Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) erfüllt werden. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. (sda)

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