Lesben wollen Recht auf Adoption
Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs bringt schwulen und lesbischen Paaren Hoffnung auf Gleichstellung im Adoptionsrecht. In der Schweiz ist die Adoption für homosexuelle Paare verboten. Jetzt fordert die Lesben-Organisation der Schweiz, das neu zu überdenken.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am Dienstag, die französischen Gerichte hätten gegen das Diskriminierungsverbot verstossen. Der Adoptionsantrages einer lesbischen Kindergärtnerin war 1998 zunächst von lokalen Behörden abgelehnt worden, zwei Gerichte hatten diese Entscheidung bestätigt.
Neu entfachte Diskussion in der Schweiz
Das Urteil entfacht die Diskussion um das Adoptionsrecht für schwul-lesbische Paare neu. In der Abstimmung um die registrierte Partnerschaft im Juni 2005, war dieses explizit ausgeklammert worden, um die Vorlage nicht zu gefährden. Die Co-Präsidentin der Lesben-Organisation Schweiz (LOS) Brigitte Röösli, findet in der NZZaS die Zeit gekommen auf «diese Forderung zurückzukommen». Laut Expertenmeinung verstösst das Schweizer Partnerschaftsgesetz sogar gegen die Menschenrechtskonvention. Wenn das Thema politisch nicht aufs Parkett gebracht werde, drohe der Schweiz eine Klage.
(pat/AP)
(dapd)