Tiefere Promillegrenze ab 2005

Aktualisiert

Tiefere Promillegrenze ab 2005

Ab 1. Januar 2005 gelten im Strassenverkehr die neue Promillegrenze 0,5, die Nulltoleranz für Drogen und schärfere Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Ein Jahr später folgen der Führerausweis auf Probe und die Zweiphasen-Ausbildung.

Diesen Zeitplan für das vom Parlament beschlossene Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Dass es nicht schneller geht, begründet er damit, dass die Neuerungen die Beteiligten vor hohe Anforderungen stellten.

Zwei Promillegrenzen

Ab übernächstem Jahr sind nicht erst 0,8 Promille Alkohol im Blut zu viel. Neu gilt dann bereits als angetrunken, wer 0,5 Promille intus hat. Verkehrsteilnehmer mit 0,8 Promille oder mehr sind «qualifiziert» angetrunken.

Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille erstmals ertappt wird, kann mit einer Verwarnung oder allenfalls mit einem Führerausweisentzug ab einem Monat davonkommen. Ab 0,8 Promille dauert der Entzug mindestens drei Monate. Auch auf das Strafurteil - Haft oder Busse bzw. Gefängnis oder Busse - wirkt sich diese Differenzierung aus.

Blasen auch ohne Verdacht

Neu wird die Polizei befugt sein, auch ohne Verdacht auf Angetrunkenheit eine Atemprobe vorzunehmen. Zwischen 0,5 und 0,75 Promille kann das Resultat der Atemprobe ohne weitere Untersuchungen als massgebend erachtet werden.

Werden im Blut bekannte Substanzen wie Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamine oder Cannabis festgestellt, wird Fahrunfähigkeit angenommen. Im übrigen wird die Fahrunfähigkeit wegen Betäubungsmittel- und Medikamentenkonsums aufgrund der polizeilichen Feststellungen, der ärztlichen Befunde und der chemisch-toxikologischen Analysen nachgewiesen.

Mit einem Kaskadensystem von Massnahmen werden ab 1. Januar 2005 Wiederholungstäter im Strassenverkehr härter angefasst. Mit jeder neuen mittelschweren oder schweren Widerhandlung verlängert sich der Führerausweisentzug - bis zum definitiven Verlust der Fahrberechtigung.

Drei Jahre Probezeit

Ab Ende 2005 gilt für die Ausbildung ein neues Regime. Wer die Fahrprüfung besteht, erhält den Ausweis vorerst für drei Jahre auf Probe. Nach der ersten Widerhandlung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, nach der zweiten wird der Führerausweis annulliert.

Wer es dann frühestens nach einem Jahr erneut versuchen will, muss mit einem psychologischen Gutachten seine Fahreignung belegen, die Ausbildung wiederholen und eine erneute Prüfung bestehen.

Während der dreijährigen Probezeit ist eine Weiterausbildung vorgeschrieben. Sie umfasst für Autofahrer 16 und für Motorradfahrer 12 Stunden. Geschult werden insbesondere das Erkennen und Vermeiden von Gefahren sowie umweltschonendes Fahren. Für diese zweite Ausbildungsphase müssen pro Jahr Kurskapazitäten für rund 80 000 Neulenkende aufgebaut werden.

Polizeikommandanten zufrieden

In einem am Mittwoch veröffentlichten Communiqué begrüssen die kantonalen Polizeikommandanten den Zeitplan des Bundesrates und insbesondere das Inkrafttreten der neuen Promillegrenze Anfang 2005. Dieser Termin lasse den Polizeikorps genügend Zeit für eine optimale Schulung und für die Beschaffung der Testgeräte.

Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) fordert vom Bund vor der Einführung der 0,5-Promillegrenze eine breit angelegte Informationskampagne. Als Motto schlägt sie «Prävention vor Repression» vor. (sda)

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