BundestrojanerPolizei soll Computer online ausspionieren
Die Polizei soll künftig Computer von Verdächtigen überwachen dürfen. Politiker fordern dafür jedoch strenge Kriterien.

In fremden Rechnern schnüffeln: Der Bundesrat will der Polizei dies mit einer Gesetzesänderung ermöglichen (Bild: Colourbox)
Die Polizei soll künftig private Computer ausspionieren können, ohne dass der Besitzer davon etwas weiss. Die Strafverfolgungsbehörden installieren ein verstecktes Programm, auf einem Computer, den sogenannten Bundestrojaner, um so Daten abzufangen oder zu durchsuchen. Damit sollen die Überwachungsmöglichkeiten an den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Denn mit den heutigen Gesetzen lassen sich verschlüsselte E-Mails oder Gespräche über Internettelefonie nicht überwachen. Die «Wochenzeitung» hat diese neue Ermittlungsmöglichkeit entdeckt in der Revision des Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf), die der Bundesrat letzte Woche in die Vernehmlassung geschickt hat.
Die Ermittlungsbehörden müssen sich für die Computerüberwachung der Methoden der Hacker bedienen. Der Trojaner muss unbemerkt auf dem Zielcomputer installiert werden — ohne dass ein allfälliger Virenscanner dies bemerkt. Das kann Tage dauern und einiges Kosten. Dafür erlaubt ein solcher Trojaner danach Zugriff auf beliebige Daten des Computers — nicht nur auf E-Mails oder Telefongespräche, sondern auch auf Passwörter oder beliebige private Daten wie Fotos oder Briefe. Deshalb stellt eine solche Online-Durchsuchung ein starker Eingriff in die Privatsphäre dar.
«Staat ist kein Hacker»
Dieser Problematik ist sich auch der Bund bewusst. «Es gibt einen Konflikt mit der Privatsphäre», sagt Patrick Rohner vom Bundesamt für Justiz. Aber der Kampf gegen die Kriminalität rechtfertige den Eingriff. Die Computerüberwachung ist nur möglich, wenn ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung wie Mord, Kinderpornographie, Betrug oder Freiheitsberaubung vorliegt. Eine präventive Überwachung beispielsweise von fundamentalistischen islamischen Predigern mit einem Bundestrojaner ist laut Rohner nicht möglich. Aber Rohner spricht nicht gerne von Trojaner. «Hacker benutzen Trojaner, aber der Staat ist kein Hacker», sagt er. Das Ziel sei ein völlig anderes.
Den Kampf gegen die schwere Kriminalität lassen auch kritische Politiker als Grund für den Eingriff in die Privatsphäre gelten. «Wenn es um ein schweres Verbrechen geht, kann man den Computer nicht von der Überwachung ausnehmen», sagt Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen (ZH). Aber die Überwachung müsse sich auf jene Person beziehen, gegen die ein individueller, konkreter Verdacht besteht. Er befürchtet, dass es aufgrund von vagen Verdächtigungen beispielsweise im Umfeld von islamischen Vereinigungen zu Überwachungen kommt.
Dem Staat nicht zuviel Macht
Ebenfalls wenig enthusiastisch zeigt sich Nationalrat Luzi Stamm (AG) von der SVP, die grundsätzlich für eine scharfe Durchsetzung der Gesetze ist. Aufgrund der technischen Entwicklung sei die Computerüberwachung sinnvoll, sagt er. «Aber wir müssen gut aufpassen, dass wir dem Staat nicht zuviel Macht geben.» Deshalb forderte auch Stamm klare Rahmenbedingungen: «Die Überwachung darf nur bei schwersten Delikten und unter schärfsten Voraussetzungen bewilligt werden.»
Die Voraussetzungen sind bereits im Gesetz sehr streng formuliert. Die Computerüberwachung kann erst angeordnet werden, wenn die anderen Mittel der Überwachung bereits ausgeschöpft sind. Ein Gericht muss wie bei Telefonüberwachungen die Anordnung bewilligen und dabei prüfen, ob die Verhältnismässigkeit gegeben ist. Damit die Ermittlungsbehörden nicht ziellos überwachen können, müssen sie dem Gericht angeben, was sie suchen.
Liste der Delikte anschauen
Ob diese Voraussetzungen genug streng sind, wird noch zu reden geben. So gilt beispielsweise für die Überwachung von Telefongesprächen und von Computern der gleiche Katalog von Delikten. Doch genau diese Liste von Straftaten könnte noch zu reden geben. So ist beispielsweise auch Diebstahl oder schwere Sachbeschädigung aufgeführt. Nach Ansicht von Nationalrat Stamm bräuchte es dort deshalb noch Anpassungen: «Der Deliktkatalog für Computerüberwachung muss eventuell kleiner sein als bei einer Telefonüberwachung.»