Affäre NefNef will nur noch rechtliche Waffen einsetzen
Armee-Chef Roland Nef nimmt nicht weiter zu den gegen ihn in den Medien erhobenen Vorwürfen Stellung. Dies teilten seine Anwälte heute mit, obschon weitere Fragen zur Affäre aufgeworfen wurden. Der oberste General will auch Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichen.
Nef halte daran fest, dass seine und die Privatsphäre seiner ehemaligen Partnerin sowie diejenige ihrer Angehörigen in rechtswidriger Weise wiederholt verletzt würden. Nef bedauert gemäss Mitteilung, «dass die Rufmord-Kampagne ihren Fortgang nimmt».
Weiter heisst es: «Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten, deren Mix und Verbreitung unabhängig vom Wahrheitsgehalt persönlichkeitsverletzend ist, werden weiterhin in die Öffentlichkeit getragen.»
Die Rechtsanwältin von Nefs Ex-Partnerin habe am Sonntag gegenüber Nefs Anwälten erneut der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die wiederholten Persönlichkeitsverletzungen endlich aufhörten.
Nef sei Bundesrat Samuel Schmid dankbar, dass er, wie zuvor auch, an seinem Medienauftritt vom vergangenen Freitag erneut die Privatsphäre beider Seiten geschützt habe, teilten die Anwälte mit.
Verletzung des Amtsgeheimnisses?
Die «SonntagsZeitung», die vor Wochenfrist bekannt gemacht hatte, dass Nef zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Armeechef in ein Strafverfahren verwickelt gewesen war, publizierte heute Auszüge aus einem Einvernahmeprotokoll der Zürcher Stadtpolizei vom 27. September 2006. Demnach warf die frühere Partnerin ihrem Ex-Partner vor, er habe in ihrem Namen per E-Mail auf Sexinserate geantwortet.
Dabei habe Nef die Privatadresse seiner Ex-Freundin sowie die Telefonnummern ihres Handys und des Festnetzanschlusses bekannt gegeben und ein Bild von ihr angehängt. Auf Grund dieser E-Mails habe sie zahlreiche SMS, Telefonanrufe und Besuche an ihrem Wohnort von ihr unbekannten Männern erhalten.
Nach Informationen der «NZZ am Sonntag» wollen Nefs Anwälte bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung erwirken. Die Anwälte wollten wissen, wie die Medien Kenntnis vom Strafverfahren gegen ihren Mandanten erhalten hatten.
Der Widerspruch zwischen Nef und seinem Anwalt ein blosses Missverständnis?
Am Wochenende wurden auch Ungereimtheiten bei den Aussagen des Armeechefs über den Ablauf der Ereignisse bezüglich der Einstellung des Strafverfahrens bekannt. Nefs Anwalt bestätigte im Schweizer Radio DRS, dass seine frühere Partnerin die schriftliche Desinteresseerklärung an der Strafverfolgung erst Ende September 2007 unterzeichnet habe.
Eine schriftliche Zusicherung der Frau, dass sie kein Interesse an der Weiterverfolgung der von ihr eingereichten Anzeige wegen Nötigung mehr habe, lag damit erst knapp vier Monate nach der Wahl von Nef zum Armeechef durch den Bundesrat vor.
Vor den Medien hatte Nef am vergangenen Donnerstag noch verneint, dass die Desinteresseerklärung erst nach der Wahl erfolgt sei. Nefs Anwalt sagte der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens, diese Aussage dürfte auf unterschiedliche Begriffe zurückzuführen sein.
Denn bei der Wahl müsse zwischen der Ernennung zum Armeechef - sie erfolgte am 8. Juni 2007 durch den Bundesrat - und der Beförderung zum Amtsantritt am 1. Januar 2008 unterschieden werden. Nef habe seine Aussage auf den Zeitpunkt des Amtsantritts bezogen.
Vor der Wahl durch den Bundesrat habe eine mündliche Zusage bestanden, dass die Ex-Partnerin eine Desinteresseerklärung abgeben werde. (dapd)