GenitalverstümmelungBund schützt Mädchen vor Beschneidung
Rund drei Millionen Mädchen werden laut dem Uno-Kinderhilfswerk Unicef jedes Jahr beschnitten.
Nun setzt der Bundesrat ein politisches Signal: Er will die Genitalverstümmelung in der Schweiz explizit verbieten, obwohl bereits heute sämtliche Formen von Verletzung weiblicher Genitalien strafbar sind. Zudem soll neu eine im Ausland begangene Verstümmelung in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort erlaubt ist. Die Rechtskommission des Nationalrats hatte im Frühling bereits einen entsprechenden Entwurf verabschiedet: Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren oder Bussen von mindestens 180 Tagessätzen. Dies entspricht der Strafe für schwere Körperverletzung. (20 Minuten)