Europäisches GerichtFluglärm sorgt weiter für «Mais»
Das EU-Gericht in Luxemburg hat im Fluglärmstreit gegen die Schweiz entschieden. Damit kann Deutschland weiter auf Zeit spielen. Für Bundesrat Moritz Leuenberger kommt der Entscheid nicht überraschend.
- von
- amc
Im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz schwimmen der Eidgenossenschaft mehr und mehr die Felle davon: Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der Schweiz abgeschmettert. Die drei Richter in Luxemburg waren am Donnerstag der Meinung, dass die deutsche Verordnung, welche zeitliche Anflugbeschränkungen für Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen vorsieht, verhältnismässig sei.
Die Schweiz hatte versucht über die EU einen Grundsatz entscheid in der Diskussion um den Fluglärm zu erreichen. Das erstinstanzliche Gericht des EU-Gerichtshofes (EuGH) kam nun allerdings zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen «keinerlei Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich» darstellen. Die Verordnung beschränke sich auf eine «blosse Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start oder vor der Landung».
Die Schweiz hatte mit einer Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss und der Unverhältnismässigkeit der Massnahmen argumentiert. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung halten die Richter nun fest, dass die Nähe des Flughafens zu einem deutschen Fremdenverkehrsgebiet einen objektiven Umstand darstelle, der den Erlass dieser Massnahmen nur für den Flughafen Zürich rechtfertige. Die Massnahmen stünden in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel, der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil des deutschen Gebiets in den Nachtstunden und am Wochenende. Deutschland habe keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung.
Leuenberger überzeugt: Politische Diskussion geht weiter
Der Entscheid entlastet den grossen Bruder im Norden, der nun weiter auf Zeit spielen kann: Die Schweiz bleibt zwar die Möglichkeit der Berufung und der erneute Gang zum deutschen Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte kurzzeitig ein Verfahren eröffnet, weil die Swiss und der Zürcher Flughafen geklagt hatten. Er kam aber zum Schluss, dass zuerst der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden muss. Nun wäre es soweit.
Gemäss Bundesrat Moritz Leuenberger jedenfalls analysieren nun Juristen das Urteil und werden allenfalls einen Weiterzug empfehlen. Leuenberger selbst zeigt sich vom Entscheid nicht überrascht. «Ich habe mit einem solchen Urteil gerechnet», sagte der Bundesrat gegenüber der SDA. Was auch immer der nächste Schritt ist, «die politischen Diskussionen würden weitergehen», so Leuenberger weiter.
Vielleicht hilft der Eidgenossenschaft die von der Schweiz und Deutschland im Oktober 2009 in Auftrag gegebene Lärmanalyse: Diese kam damals zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Der Besucht des deutschen Bundesrpräsidenten Christian Wulff in der Schweiz weckte allerdings einen anderen Eindruck. Er machte im Gespräch deutlich, dass beim Fluglärmstreit keine Einigung in Sicht sei. Er habe diesbezüglich gemischte Gefühle, sagte Wulff vor den Medien in Bern. «Es gibt noch einige Viertausender zu überwinden.» (amc/sda)
Die Verordnung des Anstosses
Nach dem Scheitern der Staatsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland hat das deutsche Luftfahrt-Bundesamt 2003 eine einseitige Rechtsverordnung über die Benützung des süddeutschen Luftraums erlassen. Seither dürfen Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen in den frühen Morgenstunden und am Abend süddeutsches Gebiet nicht überfliegen. Der Todestoss für die bis dahin üblichen Nordanflüge: Nach der deutschen Verordnung ist es verboten an Werktagen von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen von 20 bis 9 Uhr den Flughafen Zürich anzufliegen.
Der Zürcher Flughafen musste Südanflüge über dichtbesiedeltes Gebiet im Nordosten der Stadt Zürich einführen. Normalerweise wird der Flughafen morgens von 6 bis 7 Uhr (bzw. 9 Uhr am Wochenende) von Süden her angeflogen, abends von 21 (bzw. 20 Uhr) bis 23.30 Uhr von Osten. Ausnahmen von den Beschränkungen werden nur gemacht, wenn das Wetter Ost- oder Südanflüge auf die Pisten 28 und 34 verunmöglicht.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.
Die und die wichtigsten Etappen: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll. : Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich- Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu. Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm- Vereinbarung per Ende 2001 auf. Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100»000 reduziert werden sollen. Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im Eidg. Parlament. Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt. Die Anflüge müssen vermehrt von Süden erfolgen. Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein. Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden. Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab. Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab. Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt. Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab, wonach die deutschen Anflugbeschränkungen verhältnismässig sind.