Camenisch: Schlappe für den Staatsanwalt
Marco Camenisch muss für die Ermordung eines Grenzwächters im Jahre 1989 in Brusio für acht statt für 17 Jahre ins Gefängnis. Das Zürcher Geschworenengericht senkte seine ursprüngliche Strafe und lehnte die Verwahrung von Camenisch ab.
Die Freiheitsstrafe von acht Jahren wurde als Zusatzstrafe zu einem zwölfjährigen Freiheitsentzug ausgesprochen, den Camenisch in Italien bereits verbüsst hat. Abzusitzen hat er hingegen noch den Rest einer zehnjährigen Freiheitsstrafe aus dem Jahre 1981 wegen Sprengstoffdelikten im Raum Bad Ragaz. Deren Vollzug war unterbrochen worden, als Camenisch zusammen mit andern Gefangenen Ende 1981 aus der damaligen Strafanstalt Regensdorf bei Zürich ausbrach.
Staatsanwalt Ulrich Weder kassierte mit seinem Auftrag auf die Verwahrung von Camenisch vom Geschworenengericht eine Schlappe. Es lehnte die Verwahrung aus grundsätzlichen Überlegungen ab, ebenso die von Weder beantragte psychiatrische Begutachtung. Gerichtspräsident Pierre Martin wies darauf hin, dass Camenisch 2018 aus dem Strafvollzug entlassen werde, dann 66-jährig sei und 27 Jahre hinter Gittern verbracht habe. «Da wäre es unverhältnismässig, noch eine Verwahrung auf unbestimmte Zeit anzuhängen», sagte Martin.
Der nachträgliche Antrag auf Verwahrung verstosse aber auch gegen Völker- und Menschenrecht, sagte der Gerichtspräsident unter Verweis auf das Verschlechterungsverbot. Dieses stellt sicher, dass ein von einem Angeklagten angefochtenes Urteil in zweiter Instanz nicht zu seinen Ungunsten verschärft wird. Zudem sei Camenisch unter altem Recht verurteilt worden, und nun könnten altes und neues Recht nicht vermischt werden.
Erneut verfolgten Linksaktivisten die Verhandlung, verhielten sich aber ruhig. Am Vortag hatten sie den Beginn von Weders Plädoyer lauthals gestört und verschiedene Slogans zu Gunsten von Camenisch skandiert. Gerichtspräsident Martin liess daraufhin den Saal von der Kantonspolizei Zürich räumen. Camenisch selber war der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben.
(sda)