Verwirrung im VBSBombenleger zum Oberst befördert
Ein VBS-Funktionär hat seiner Freundin eine Bombe vor die Türe gelegt, sich selbst angeschossen und Anschläge inszeniert. Ein Gericht verurteilte ihn, doch nun ist er zum Oberst befördert worden.
Ein Offizier der Schweizer Armee sorgt für Schlagzeilen: Der 55-Jährige ist am 1. April zum Oberst befördert worden. Eigentlich nichts Aussergewöhnliches, wäre da nicht die Vergangenheit des Berners: Beim neuernannten Oberst soll es sich - wie der «Blick» am Mittwoch schreibt - um einen 1994 als Bombenleger verurteilten Berufsoffizier handeln.
Der Mann hatte damals seiner damaligen Freundin eine Sprengladung vor dem Wohnhaus angebracht und gezündet. Die Bombe explodierte vor der Eingangstür des Neunfamilienhauses im Berner Weissenbühlquartier. Verletzt wurde niemand, doch der Fall sorgte in der Folge jahrelang für Schlagzeilen. Einerseits weil der damals 32-Jährige den Sprengstoff aus einem Thuner Munitionsdepot bezog und eine Terrorgruppe erfand, welcher er den Anschlag anhängte; anderseits aber auch weil er sich mit diesem Anschlag nicht begnügte.
Offizier nagelte sich selbst an Waldhütte
Nur ein Jahr später fand man den damaligen Oberleutnant nackt im Hasliwald in Opligen, an eine Waldhütte angenagelt. Er soll damals seine von Nägeln durchbohrten Hände gezeigt und gesagt haben: «Das hat man mir zugefügt.» Es war der Höhepunkt einer Reihe von 13 selbstinszenierten Attentaten zwischen 1987 und 1988, die der Mann der Polizei meldete, wie der «Bund» 1994 schrieb: Einmal war er mit Kratz- und Schnittwunden beim Arzt erschienen und behauptete, er sei auf einem Nagelbrett gefoltert worden; ein anderes Mal mussten ihm zwei Pfeile aus der Schulter und Oberarm entfernt werden; einmal erlitt er gar einen Durchschuss am Oberkörper.
Während der gesamten Zeit war der inzwischen 55-Jährige bei der Schweizer Armee angestellt. Daran änderte auch seine Überführung 1988 und die damit verbundene Anzeige wegen Sprengstoffdelikten nichts. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann «Prozessunfähigkeit» wegen psychischer Störungen. Dennoch nahm ein Strafgericht 1993 den Prozess gegen den Mann auf. Erst mit der rechtskräftigen Verurteilung 1994 zu zehn Monaten Gefängnis bedingt musste der Berufsoffizier das Militär dann verlassen.
Angeklagter vor Gericht: «Ein Komplott gegen mich»
Während des gesamten Prozesse behauptet der Mann, «nicht er habe die Bomben gelegt, […] das Ganze sei ein Komplott gegen ihn gewesen und man trachte ihm nach dem Leben», wie der «Bund» vom damaligen Prozess berichtete. Das Gericht liess sich aber nicht beirren von den selbstinszenierten Attentaten und verurteilte ihn.
Nun soll gemäss «Blick» derselbe Mann zum Oberst befördert worden sein. Der Berner sei inzwischen zurück im Militär und trimme in Stans Swisscoy-Kontigente für ihren Einsatz im Kosovo. Die Beförderung zum Oberst ist das vorläufige Ende seiner Militärkarriere, die mit der Beförderung zum Hauptmann 1998 nach seinem unehrenhaften Entlassung wieder begann.
Das VBS wollte sich gestützt auf das Persönlichkeitsrecht nicht zur Beförderung des Bombenlegers äussern. Wie der «Blick» schreibt, blieb es bei allgemeinen Antworten des VBS. «Grundsätzlich gilt auch für strafrechtlich verurteilte Schweizer die Militärdienstpflicht», wird Christian Burri, der stellvertretende Informationschef Verteidigung, zitiert. Die Personalabteilung der Armee entscheide – gestützt auf das Militärgesetz – in eigener Kompetenz, welche Armeeangehörigen davon ausgeschlossen werden. Vier Jahre nach der Strafverbüssung könnten ausgeschlossene Personen wieder Dienst leisten, so der Sprecher weiter. Dies sei aber nur bei einwandfreier Lebensführung und auf Gesuch der Fall.
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