Verschärftes Vorgehen gegen häusliche Gewalt

Aktualisiert

Tag gegen Gewalt an FrauenVerschärftes Vorgehen gegen häusliche Gewalt

Die meisten Kantone haben in den letzten Jahren die Gesetze gegen häusliche Gewalt verschärft. Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen vom Dienstag setzt auch der Kanton Waadt strengere Bestimmungen in Kraft.

Gewalttäter müssen künftig damit rechnen, sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen zu werden. Die Waadt erfüllt damit einen Auftrag des Gewaltschutzartikels, der per 1. Juli 2007 ins Zivilgesetzbuch aufgenommen worden ist. Unter anderem verpflichtet dieser die Kantone, zu bestimmen, wer die Ausweisung anordnen kann.

Die meisten Kantone hätten inzwischen solche Stellen bezeichnet, sagte Ursula Thomet, Leiterin der Fachstelle gegen Gewalt im Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, am Montag auf Anfrage. Diese sei oft bei der Polizei angesiedelt, die für ihre Arbeit allgemein gute Noten erhalte.

Personelle Mittel knapp

Oft sind bei der Polizei jedoch die personellen Mittel für diese aufwändigen und oft belastenden Interventionen knapp, wie Thomet sagte. Verbesserungen seien auch bei der Betreuung von Kindern als Mitbetroffene häuslicher Gewalt nötig.

Laut Thomet ist es aber zu früh, um allgemeine Aussagen über Wirkung und Erfolg des noch jungen Gesetzes zu machen. Diese Fragen müssten in absehbarer Zeit in einer Gesetzesevaluation geklärt werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob nicht prozessuale Hürden wie die Beweispflicht des Opfers oder die lange Verfahrensdauer die Wirksamkeit der Gewaltschutznorm schwächt.

Gesetz seit 2007 in Kraft

Der seit 2007 geltende zivilrechtliche Artikel schützt vor Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen auch ausserhalb der Partnerschaft. So kann einem Täter etwa verboten werden, sich seinem Opfer anzunähern, mit ihm Kontakt aufzunehmen oder sich an bestimmten Orten aufzuhalten. Daneben erlaubt sie die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung.

Verschärft worden ist die Gangart gegen Gewalt in Ehe oder Partnerschaft auch mit der Revision des Strafgesetzbuches 2004. Drohung, Körperverletzungen oder sexuelle Übergriffe, die normalerweise nur auf Antrag verfolgt werden, gelten in Beziehungen als Offizialdelikte und werden von Amtes wegen untersucht.

(sda)

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