EDA kann nichts für Streikende tun

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Botschaftspersonal im StreikEDA kann nichts für Streikende tun

Das portugiesische Botschaftspersonal in der Schweiz forderte das EDA in Bern zur Vermittlung auf. Die Angestellten befindet sich wegen ihrer Lohneinbussen durch den starken Franken seit über einer Woche im Streik.

Das streikende Personal der diplomatischen Vertretungen Portugals bittet die Schweiz, sich bei der Regierung in Portugal für sie einzusetzen. Das EDA hat die finanziellen Sorgen der Betroffenen wegen des tiefen Euro zur Kenntnis genommen. Aktiv werden kann es aber nicht.

Am Dienstag fand in Bern ein Treffen zwischen Gewerkschaftern und Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) statt. Die Gewerkschafter hätten den Vertretern des EDA ihre Situation erklärt, sagte der portugiesische Gewerkschaftsdelegierte Marco Martins auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Das EDA sei sich der «problematischen Folgen» des zurzeit sehr starken Frankens auf die Budgets der internationalen Organisationen und der ausländischen Vertretungen in der Schweiz bewusst. Doch das EDA könne sich nicht in «interne Angelegenheiten» der ausländischen Vertretungen einmischen, schreibt das Departement in einer Stellungnahme vom Mittwoch.

Das Personal der diplomatischen Vertretungen Portugals in der Schweiz streikt seit gut einer Woche gegen seine an den Euro-Kurs gebundenen Löhne. Diese sind in den vergangenen Monaten um rund einen Drittel gesunken.

Sie erhoffen sich Unterstützung in ihrem Arbeitskampf von EDA-Chefin Micheline Calmy-Rey. Dabei berufen sie sich auf die so genannte Garantiedeklaration, die das EDA von ausländischen Vertretungen verlangt, wenn diese in der Schweiz Personal beschäftigen.

Rechtsweg ist vorgegeben

Laut der Vereinbarung entlöhnen ausländische Vertretungen ihre Angestellten nach den hierzulande üblichen Konditionen. Mit der Garantiedeklaration soll sichergestellt werden, dass die Angestellten der ausländischen Vertretungen in der Schweiz anständig leben können.

In seiner Stellungnahme erwähnt das EDA diese Garantie-Erklärung ebenfalls. Es verweist in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Möglichkeiten der betroffenen Botschaftsmitarbeitenden: Die Angestellten könnten sich an die Schlichtungsstelle in Genf (Bureau de l'Amiable Compositeur, BAC) wenden. Diese bemühe sich um eine einvernehmlich Lösung zwischen den Parteien.

Den Betroffenen steht auch der Gang vor ein Schweizer Gericht offen. Dieses müsse dann entscheiden, ob es zuständig sei, welches Recht in dem Fall zur Anwendung komme und ob die Lohnbestimmungen im konkreten Fall rechtens seien.

(sda)

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