Kein Verbot von Nazi-Symbolen

Aktualisiert

Scharfe Kritik am ParlamentKein Verbot von Nazi-Symbolen

Parlament und Bundesrat wollen plötzlich nichts mehr davon wissen, Nazi-Symbole zu verbieten. Antirassismus-Organisationen sind verbittert.

von
Marcel Amrein
Der Hitlergruss wurde nicht ausdrücklich untersagt. (Keystone)

Der Hitlergruss wurde nicht ausdrücklich untersagt. (Keystone)

Über sieben Jahre lang wurde im Bundeshaus über ein Verbot rassistischer Symbole debattiert, jetzt ist die Vorlage definitiv beerdigt: Gestern hat der Ständerat als Zweitrat eine Motion abgeschrieben, die Symbole wie das Hakenkreuz oder den Hitlergruss ausdrücklich untersagen wollte. Zwar können die Symbole schon jetzt strafrechtlich verfolgt werden – jedoch nur, wenn damit ausdrücklich für die entsprechende Ideologie geworben wird.

«Der Entscheid zeugt von Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit», sagt Ronnie Bernheim, Präsident der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA). Er stösst sich besonders an der vorgebrachten Begründung: Eine klare Definition von rassistischen Symbolen sei nicht möglich, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Zum Beispiel sei unklar, ob die Zahl 88 – in der Szene steht sie für «Heil Hitler» – auch als Nazi-Symbol gelten soll. Bernheim versteht den Einwand nicht: «Man kann doch ohne weiteres eine abschliessend gültige Liste von Symbolen ausarbeiten.»

Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund bedauert den Entscheid. Nun könnten Hakenkreuzfahnen oder -hemden weiterhin ungestraft verkauft werden, sagt Vizepräsidentin Sabine Simkhovitch-Dreyfus.

Verständnis äussert hingegen der ehemalige Bundesgerichtspräsident Giusep Nay: Wichtiger als ein Verbot der Symbole sei es, die bestehende Antirassismusnorm konsequent umzusetzen. Zudem müsse man vermehrt auch ausserhalb des Strafrechts die Bevölkerung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sensibilisieren.

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