SVP will Abstimmung bereits im November

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PersonenfreizügigkeitSVP will Abstimmung bereits im November

Noch bevor sie das Referendum ergriffen hat, fordert die SVP den Bundesrat auf, die Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit bereits am 30. November anzusetzen. Laut Bundeskanzlei ist dies aus Termingründen nicht möglich.

Die Frist für die Einreichung der Unterschriften zu einem allfälligen Referendum laufe bis im Oktober, sagte Hansruedi Moser, Informationschef der Bundeskanzlei, auf Anfrage. Dann müssten die Unterschriften beglaubigt werden.

In einem nächsten Schritt müsse die Bundeskanzlei die Abstimmungserläuterungen verfassen, übersetzen und an die Kantone senden. Die Bevölkerung erhalte das Abstimmungsbüchlein einen Monat vor der Abstimmung. Die Forderung der SVP sei also «unrealistisch», sagte Moser.

Referendum noch nicht ergriffen

Die SVP hat noch gar nicht definitiv entschieden, ob sie gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien überhaupt das Referendum ergreift. Der Entscheid soll an der Delegiertenversammlung vom 5. Juli fallen.

Die Partei unterstützt die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Ländern, lehnt die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien aber ab. Deshalb hatte sie sich gegen die vom Parlament beschlossene Verknüpfung der beiden Aspekte gestellt.

Doch getrennt abstimmen

In einer Mitteilung vom Dienstag fordert die SVP nun, dass die Abstimmung rasch durchgeführt wird. Würde bereits am 30. November über die Paketvorlage abgestimmt, wäre bei einer Ablehnung genügend Zeit, um eine neue, nicht mit der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien verknüpfte Vorlage zu erarbeiten und zur Abstimmung zu bringen.

Die Lega dei Ticinesi hatte am Wochenende angekündigt, das Referendum gegen die Paketvorlage zu ergreifen. Unterstützung zugesagt haben die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) und die Schweizer Demokraten.

(sda)

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