Sturmgewehr bleibt im Kleiderschrank
Ungeachtet des tödlichen Beziehungsdramas in Chur dürfen
Dienstwaffen weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Gegen den Willen der Linken hat der Nationalrat im Rahmen der Revision des Waffengesetzes eine Änderung dieser Tradition abgelehnt.
Dienstwaffen dürfen weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Nur einen Tag nach der Tötung einer jungen Frau in Chur mit einem Sturmgewehr lehnte es der Nationalrat im Rahmen der Revision des Waffengesetzes ab, von dieser Tradition abzuweichen.
Das neue Waffengesetz wurde mit 148 zu 20 Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Dagegen waren bnamentlich die Grünen und die EVP. Noch ausstehend ist die Behandlung einer Motion von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) gegen die Abgabe von Taschenmunition an Armeeangehörige.
Mit dem Entscheid zugunsten der Dienstwaffe im Schrank folgte der Nationalrat Kommission und Bundesrat. Keine Chance hatte der Antrag einer linken Kommissionsminderheit, wonach Ordonnanzwaffen nicht zur persönlichen Ausrüstung gehören sollen. Eine entsprechende Änderung des Militärgesetzes wurde mit 96 zu 80 Stimmen und 5 Enthaltungen verworfen.
Töten wird erleichtert
Boris Banga (SP/SO) wies als Sprecher der Minderheit vergeblich auf die vielen Beispiele hin, in denen Armeewaffen für Tötungsdelikte oder Suizid missbraucht wurden: «Die Waffe zu Hause erleichtert das Töten.» Seine Zürcher Parteikollegin Chantal Galladé offenbarte, dass sich ihr Vater mit der Armeewaffe umgebracht habe.
Die FDP lehnte den Antrag Banga ab, weil es um einen Einzelaspekt gehe. Das Thema müsse umfassender behandelt werden, unter Einbezug der noch offenen Frage der Taschenmunition.
Für Bundesrat Blocher ist die Waffenfrage ein Thema der Militärdoktrin. Das Waffengesetz sei nicht der richtige Rahmen, um sie zu erörtern.
Bereits letzte Woche abgelehnt hat der Nationalrat ein nationales Waffenregister. Abgelehnt wurde auch die Pflicht, für alle Waffen mit Ausnahme des Kaninchentöters einen Waffenerwerbsschein beantragen zu müssen. Verworfen wurden zudem Sonderbestimmungen für Waffensammler.
Weitere Neuerungen
Neu gelten auch Imitationswaffen als Waffen, ebenso Soft-Air-, Druckluft- und Schreckschusswaffen. Aber auch Stellmesser, Baseballschläger oder Veloketten werden neu als Waffen eingestuft, wenn sie entsprechend missbraucht werden. Der anonymisierte Waffenverkauf via Internet oder Inserate ist untersagt.
Des weiteren bringt die Revision eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Armee. Damit können Besitzer von ehemaligen Armeewaffen auch von den zivilen Behörden identifiziert werden.
Das Waffengesetz war bereits mit der Zustimmung zum Schengen- Abkommen am 5. Juni 2005 den europäischen Mindeststandards angepasst worden. Mit der jetzigen Revision wurden Mängel in der Umsetzung ausgeräumt.
Volksinitiative geplant
Linke und Grüne sowie verschiedene Verbände und Organisationen wollen diesen Freitag Details zu ihrer geplanten eidgenössischen Volksinitiative zum Schutz vor Waffengewalt erörtern. Sie hoffen, Ende Juni mit der Unterschriftensammlung starten zu können.
Bundesrat Blocher begrüsste die Initiative. Dann könne man richtig diskutieren. (sda)