Ozon: Doppelt so hoch wie erlaubt

Aktualisiert

Ozon: Doppelt so hoch wie erlaubt

An Schweizer Messstellen sind gestern Ozonkonzentrationen
von bis zu 260 g/m³ gemessen worden. Die entspricht einer Überschreitung des Grenzwerts um 100 Prozent. Die Behörden rufen die Bevölkerung auf, körperliche Anstrengungen zu vermeiden.

An mehreren Schweizer Messstellen sind gestern Ozonkonzentrationen

von mehr als 180 g/m³, dem anderthalbfachen Immissionsgrenzwert der Schweizer Luftreinhalte-Verordnung, gemessen worden. Die kantonalen Umweltdirektoren rufen die Bevölkerung auf, körperliche Anstrengungen anzupassen und einen Beitrag zu weniger Luftschadstoffen zu leisten.

Im Allgemeinen ist der Aufenthalt im Freien unproblematisch. Bei empfindlich reagierenden Personen können aber Schleimhautreizungen in Augen, Nase und Hals auftreten. Bei körperlicher Anstrengung kann bei diesen Personen auch die Lungenfunktion um 5 bis 10% reduziert werden. Sportanlässe, Ausdauersport und sonstige starke körperliche Anstrengungen im Freien sollten so geplant werden, dass diese Leistungen möglichst dann erbracht werden, wenn tiefere Ozonwerte zu erwarten sind, d.h. meist vormittags oder nach Sonnenuntergang.

Auf Menschen, die Beschwerden infolge der Ozonbelastung verspüren, soll kein Leistungszwang ausgeübt werden. Belastungsmindernd sind z.B. Aktivitäten im Wald, wo die Ozonwerte in

der Regel niedriger sind als auf freiem Feld.

Das kann der Einzelne tun

- Velofahren, zu Fuss gehen, öffentlichen Verkehr benutzen anstatt das Privatauto;

- Fahrgemeinschaften bilden, statt allein in einem Auto zu fahren;

- 2-Takt-Motoren, Fahrzeuge ohne Katalysator und Dieselfahrzeuge älter als 10 Jahre möglichst wenig benutzen;

- Im Hobby- und Gartenbereich elektrische statt benzinbetriebene Geräte benutzen.

- Lösemittelfreie oder –arme Produkte verwenden (Farben, Reinigungsmittel, Kleber, Spraydosen und Holzschutzmittel).

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