Schnüffler mit technischen Problemen

Aktualisiert

Schnüffler mit technischen Problemen

Die Überwachung von Telefongesprächen und anderen Kommunikationsformen im Rahmen von Strafverfahren weist in der Schweiz gravierende Lücken auf. Die Behörden können mit der heutigen Anlage gerade mal 4 von 25 gängigen Technologien überwachen.

Mit dem aktuellen Überwachungssystem könnten beispielsweise Technologien wie Internettelefonie nicht überwacht werden, sagte Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Er bestätigte damit einen Bericht von Radio DRS vom Freitag.

«Es fällt schwer, neue Technologien ins System einzubinden, weil man keine Standardlösungen verwenden kann.» Lösungen müssten immer zuerst ans Schweizer System angepasst werden. Dieses sei zu einer Zeit entwickelt worden, in der man nicht damit gerechnet habe, dass innert so kurzer Zeit so viele neue Kommunikationtechnologien auf den Markt kämen.

Prozesse zu komplex

Um diese unbefriedigende Situation zu verbessern, habe man nun einen strategischen Marschhalt beschlossen. «Das unabhängige Büro Team Consult hatte den Auftrag, die Prozesse zu analysieren und die hohen Kosten zu überprüfen», sagte Schneeberger. Das Ergebnis habe einerseits gezeigt, dass die Kosten mit Grund so hoch seien.

«Andererseits hat sich gezeigt, dass die Prozesse sehr komplex sind.» An diesem Punkt solle jetzt ein Steuerungsgremium ansetzen, das unter dem Präsidium der KKJPD Vertreter aus Bund, Kantonen und Kommunikationsunternehmen vereinigt.

Aufgabe des Gremiums ist es laut Schneeberger, zu untersuchen, welche Strategie im Bereich Überwachungstechnik für die Schweiz die richtige sei. «Es ist beispielsweise prüfenswert, ob vermehrt mit Standardlösungen gearbeitet werden könnte.»

Überwachung soll gratis sein

Eine weitere Absicht der KKJPD ist es, die Überwachungskosten für die Kantone auf null zu reduzieren. Diese sollten von den Kommunikationsunternehmen selber übernommen werden. Die Diskussion mit dem Bund über eine Gesetzesänderung sei im Gange.

Bisher sei noch kein Antrag um Kostenbefreiung der Kantone eingereicht worden, sagte Roland Wittwer vom Rechtsdienst des Eidg. Deparmentes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf Anfrage. Wenn ein solcher eintreffe, würde man ihn natürlich prüfen.

(sda)

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