Bundesgericht schützt Kühe vor Sonnenbrand

Aktualisiert

Bundesgericht schützt Kühe vor Sonnenbrand

Die Thurgauer Behörden haben einen Bauern zu Recht gemassregelt, urteilt das Bundesgericht in Lausanne.

Er hatte im Jahrhundertsommer 2003 seine Mutterkuhherde während mehr als einer Woche auf einer Weide ohne Schutz vor der Sonne Temperaturen von über 30 Grad ausgesetzt. Die Tiere seien einem Hitzestress ausgesetzt und nicht tiergerecht gehalten worden. Die 35 Mutterkühe mit mehr als 30 Kälbern der Rasse Aberdeen-Angus weideten auf einer schattenlosen Wiese, die über keinen künstlichen Unterstand verfügte. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau warf dem Landwirt vor, gegen die Tierschutzvorschriften verstossen zu haben. Der Landwirt wurde verpflichtet, sofort einen tierschutzkonformen Witterungsschutz beziehungsweise Unterstand zur Verfügung zu stellen.

Dagegen wehrte sich der Landwirt bis vor Bundesgericht. Er argumentierte, bei der betroffenen Rasse handle es sich um Robustrinder, die besonders anpassungsfähig seien und auf Grund ihres Haarkleides und ihrer Haut gegenüber Witterungseinflüssen weniger empfindlich als andere Rinderrassen seien.

Das Bundesgericht hat die Auffassung der Thurgauer Behörden bestätigt, wonach die Rinder nicht tiergerecht gehalten wurden. Die Lausanner Richter stützten sich auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Veterinärwesen. Danach gibt es keine Hinweise dafür, dass die Aberdeen-Angus-Rasse hitzeresistenter ist als andere europäische Rinder.

Bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70 Prozent, wie sie an einem heissen und trockenen Sommertag üblich sind, beginne der Hitzestress für Kühe bereits bei 24 Grad. Bei 29 Grad im Schatten wird bereits ein deutlich belastender Zustand erreicht. Ab 35,5 Grad besteht für die Tiere ein sehr starker Hitzestress mit akuter Lebensgefahr. Diese Werte gelten auch - mit kleinen Anpassungen nach oben - für die Mutterkuhhaltung.

(dapd)

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