Mehr Macht für die Datenschützer

Aktualisiert

Mehr Macht für die Datenschützer

Neue technologische Entwicklungen machen den Schutz privater Daten immer schwieriger. Besonders die rasante Entwicklung im Gesundheitswesen wirft immer grössere Fragen im Datenschutz auf.

Besonders sensibel ist nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, die Bearbeitung von Patientendaten im Gesundheitswesen.

Mit dem neuen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) erhält der Datenschutzbeauftragte ab 2008 mehr Kompetenzen. Er kann nicht mehr nur Empfehlungen an Behörden machen, sondern, wenn diese nicht umgesetzt werden, auch eine gerichtliche Überprüfung verlangen, wie Baeriswyl am Dienstag bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts sagte.

«Pervasive Computing»

Bis in etwa fünf Jahren werde wohl an Zürcher Spitälern das «Pervasive Computing» eingeführt, das eine Überwachung von Patienten durch einen auf oder unter der Haut angebrachten Chip ermöglicht. Der Patient müsse umfassend über dieses «konstante Monitoring» aufgeklärt werden und explizit das Einverständnis dazu geben.

Klare Grenzen gesetzt werden muss nach Ansicht von Baeriswyl dem so genannten «Neuroimaging», dem Erstellen von Bildern des Gehirns, mit dem Persönlichkeitsmerkmale ersichtlich sind. Diese Methode dürfe nicht über die medizinischen Bedürfnisse hinaus - etwa für Marketingzwecke - verwendet werden.

Von den Sozialbehörden verlangt Baeriswyl, mit den besonders schützenswerten Personendaten vorsichtig umzugehen. Es müsse klar festgelegt werden, welche Fürsorgedaten für welche Prüfung durch öffentliche Organe offengelegt werden sollen.

So bräuchten Haushaltprüfungs- und Controlling-Stellen für ihre Kontrollaufgabe keine detaillierte Einzelfall-Kenntnis. Dagegen müsse der Bezirksrat als verwaltungsrechtliches Aufsichtsorgan umfassende Akteneinsicht haben.

Wildwuchs bei Sozialinspektoren verhindern

Beim Einsatz von Sozialinspektoren will Baerisyl einen Wildwuchs verhindern. Er verlangt, dass Sozialämter mit schriftlichen Vereinbarungen sicherstellen, dass sich als Sozialinspektoren beauftragte Drittpersonen an datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere an die Schweigepflicht halten.

Das Sozialamt dürfe den Inspektoren nicht ganze Dossiers zur Verfügung stellen. Beim Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfegeldern müsse das Amt den Sozialinspektoren klare Aufträge erteilen, mit welchem Mittel welche Abklärung getätigt werden muss.

Zufrieden mit Regelung der Videoüberwachung in Bus und Bahn

Positiv äusserte sich der Datenschutzbeauftragte über die Fortschritte beim Einsatz der Videotechnologie. Seine Vorgaben für die Videoüberwachung in Bahn und Bussen seien in einer seit Anfang Jahr gültigen Verordnung berücksichtigt worden.

Nicht an seine Empfehlungen hätten sich bisher beispielsweise Polizei und das Strassenverkehrsamt gehalten. Zur Polizeidatenbank Polis hat sich in diesem Frühling das Bundesgericht - aufgrund einer Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen - geäussert. Polis wurde als verfassungskonform bezeichnet.

Seine Kritik zu Einbürgerungsverfahren bestätigt habe der Bezirksrat Affoltern. Die über eine einbürgerungswillige Person von einer Gemeinde im Knonauer Amt veröffentlichten Daten seien unverhältnismässig gewesen.

Möglicherweise wird Baeriswyl, sobald er nach dem vollständigen Inkrafttreten des neuem Datenschutzgesetz die Kompetenz dazu hat, die Rechtsgrundlage für die Abfrage von Autohalterdaten auf der Internetseite des kantonalen Strassenverkehrsamtes prüfen lassen. (sda)

Deine Meinung zählt