Gefährlicher Tempowahn98 Raser sehen ihren Ausweis nie wieder
Seit 2005 kann unverbesserlichen Rasern der Ausweis «für immer» entzogen werden. Doch die Behörden wenden das Gesetz oft nicht mit aller Härte an – die Stiftung Roadcross fordert derweil Gesetzesverschärfungen.
Praktisch jedes Wochenende sorgen Raser für schwere Unfälle: Der Fall der Todesfahrt von Schönenwerd SO, wo eine 21-jährige Frau starb, ist nur ein Fall von vielen. Vielfach sind Todesraser jedoch nicht Erst- sondern Wiederholungstäter, welche schon mehrfach den Ausweis abgeben mussten.
Jetzt werden Stimmen laut, welche einen lebenslänglichen Ausweisentzug für Raser fordern. Einen solchen Gesetzesartikel gibt es jedoch bereits seit 2005. Der Artikel sieht vor, bei sogenannten «unverbesserlichen» Autofahrern den Ausweis «für immer» zu entziehen. Wie bei einer Verwahrung können die betroffenen Personen die Massnahme nach fünf Jahren überprüfen lassen.
Lasche Behörden
Doch seit 2005 mussten laut Angaben des Bundesamts für Strassen (ASTRA) nur 98 Autofahrer den Ausweis lebenslänglich abgeben. «Es ist offensichtlich, dass die Behörden diesen Artikel zu wenig anwenden. Die Rechtslage wird nicht ausgereizt», sagt Sabine Jurisch, Mediensprecherin der Vereinigung der Strassenopferstiftung Roadcross.
Diese Kritik lässt Thomas Baumgartner, Leiter administrative Verkehrssicherheit des Strassenverkehrsamts des Kantons Bern, nicht gelten: «Einmal betrunken einen Unfall zu bauen lässt noch keinen zuverlässigen Schluss auf Unverbesserlichkeit zu», meint er. Hierzu bedürfe es weiterer schwerer Vergehen.
Strafrecht ergänzen
Sabine Jurisch fordert derweil eine Verschärfung des Gesetzes: «Das Strafrecht soll den Tatbestand 'Gefährdung des Lebens' schon bei Ersttätern anwenden». Also z.B. auch bei Rasern, welche mit 120 Km/h durch ein Dorf fahren, ohne Personen zu schädigen.