Abfuhr für Kinderzulage für Selbstständige

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StänderatAbfuhr für Kinderzulage für Selbstständige

Mit Stichentscheid von Präsidentin Erika Forster ist der Ständerat am Mittwoch nicht auf eine Gesetzesänderung eingetreten, die Kinderzulagen auch für Selbständige forderte. Der Nationalrat hatte dem Begehren als Erstrat zugestimmt.

Kommissionssprecher Bruno Frick (CVP/SZ) erklärte, es sei demokratiepolitisch bedenklich, ein erst ein gutes Jahr gültiges Gesetz gleich wieder zu ändern. Bei der Volksabstimmung über die Familienzulagen seien die selbständig Erwerbenden ausgeklammert gewesen. Zudem kennten bereits 13 Kantone die Kinderzulagen für diese Erwerbskategorie. Darum beantrage er Nichteintreten.

Christine Egerszegi (FDP/AG) hielt dem entgegen, nicht alle selbständig Erwerbenden seien auf Rosen gebettet. Zudem seien kantonale Unterschiede in Zeiten geforderter hoher Mobilität kontraproduktiv.

Auch Liliane Maury Pasquier (SP/GE) sah nicht ein, warum sich der Rat der einfachen Erkenntnis «ein Kind - eine Zulage» verschliesst. Zudem seien abgesehen von den kantonalen Unterschieden nicht einmal auf nationaler Ebene alle Selbständigen gleichgestellt. So erhielten Landwirte Familienzulagen.

Stichentscheid nötig

This Jenny (SVP/GL) erklärte, viele Selbständige wollten gar keine Kinderzulagen. Ohne Not würden neue Kosten übernommen. Egerszegi erinnerte ihn dann daran, dass «sein» Kanton Glarus auch selbständig Erwerbenden die Kinderzulagen entrichte.

Der Ständerat erreichte bei Gleichstand von je 21 Stimmen keinen Entscheid. Ratspräsidentin Forster gab mit ihrer Unterstützung der Kommissionsmehrheit den Ausschlag für Nichteintreten. Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat.

Selbständige Arbeitnehmern gleichgestellt

Dieser hatte sich im Dezember 2009 mit 95 zu 68 Stimmen für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Bei der Änderung handelt es sich um eine Präzisierung einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Hugo Fasel (CSP/FR).

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sich Selbständigerwerbende wie die Arbeitgeber einer Familienausgleichskasse anschliessen müssen. Sie erhalten die gleichen Zulagen wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht vom Einkommen abhängig.

Finanziert würden die Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbständigerwerbenden auf der Basis des AHV-pflichtigen Einkommens. Die Kantone können die Beiträge der Selbständigerwerbenden auf einem bestimmten Einkommen plafonieren.

(sda)

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