EuroparatAufhebung des Minarett-Verbots gefordert
Dem Europarat in Strassburg passt das vom Schweizer Stimmvolk angenommene Minarett-Verbot überhaupt nicht.
Der Europarat fordert die Schweiz auf, das Bauverbot für Minarette aufzuheben. Es diskriminiere die muslimische Gemeinde und verletze die Religionsfreiheit, stellt die Parlamentarische Versammlung in einer Resolution fest. Darin wird auch ein generelles Burka-Verbot abgelehnt.
Die Entschliessung wurde am Mittwoch in Strassburg vom Parlament des Europarats einstimmig verabschiedet. Gemäss Abstimmungsprotokoll stimmten alle fünf anwesenden Schweizer Vertreter für die Resolution, darunter auch André Bugnon (SVP/VD).
Minarette wie Kirchtürme behandeln
In der Resolution wird die Schweiz aufgefordert, den Minarett- Baustopp bis zur endgültigen Aufhebung des Verbots auszusetzen. Der Minarett-Bau müsse ebenso zugelassen werden wie der Bau von Kirchtürmen.
Wie die Parlamentsdienste in Bern dazu ergänzend festhielten, hatten die Schweizer Parlamentarier einen Änderungsantrag eingereicht. Anstelle der Forderung nach einem Moratorium und nach der schnellstmöglichen Aufhebung des Verbots wollten sie nur der Besorgnis der Versammlung über den Entscheid und der Hoffnung Ausdruck geben, das Schweizer Volk möge bald darauf zurückkommen.
Dieser Antrag wurde aber mit 59 zu 51 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung gaben die Schweizer dann trotzdem grünes Licht.
Schweiz an Volkswille gebunden
Die Schweiz nehme die Resolution zur Kenntnis, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, auf Anfrage. Sie sei aber an die von einer Mehrheit des Volkes und der Kantone am 29. November 2009 gutgeheissene Verfassungsänderung gebunden.
Im Übrigen könnten die in der Schweiz lebenden rund 400'000 Muslime ihren Glauben in über 200 Moscheen und Gebetshäusern wie bisher frei praktizieren, sagte Galli weiter.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wurden sechs Rekurse gegen das Minarett-Bauverbot eingereicht. Zwei davon sandte der Gerichtshof an die Bundesbehörden. Diese müssen sich bis am 15. September dazu äussern, ob die Beschwerden ausreichend begründet und zulässig sind. Das Bundesgericht hatte seinerseits bei zwei Beschwerden Nichteintreten beschlossen.
Das Schweizer Stimmvolk hatte das Minarett-Verbot mit über 57 Prozent Ja-Stimmen angenommen, was der Schweiz international grosse Kritik einbrachte - unter anderem auch vom UNO-Menschenrechtsrat.
Burkas nur in Ausnahmefällen verbieten
Die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern lehnten gleichzeitig ein generelles Verbot des Ganzkörperschleiers ab. Die muslimischen Frauen müssten ihre Kleidung frei wählen dürfen.
Punktuelle gesetzliche Regelungen, wie sie in Frankreich geprüft würden, erachten die Parlamentarier hingegen als akzeptabel: beispielsweise für die Identifizierung, bei der Ausübung öffentlicher Ämter oder wenn religiöse Neutralität erforderlich sei. (sda)