UnternehmenssteuerreformBundesgericht widerspricht dem Bundesrat
Wegen Falschinformation wurden gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform mehrere Beschwerden eingereicht. Jetzt streiten sich Bundesgericht und Bundesrat, wer für die Beschwerden zuständig sei.

Gegen die 2008 bei einer Abstimmung angenommene Unternehmenssteuerreform wurden mehrere Beschwerden eingereicht.
Das Bundesgericht erachtet sich als zuständig, um über die Beschwerden gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform zu entscheiden. Das Gericht hat dem Bundesrat widersprochen und lädt ihn ein, seine Stellungnahme zu ergänzen.
Das Bundesgericht hatte den Bundesrat Mitte Mai aufgefordert, ihm seine Haltung zu den Beschwerden darzulegen, welche die beiden SP-Nationalräte Margret Kiener Nellen (BE) und Daniel Jositsch (ZH) gegen die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform eingereicht hatten.
In ihrer Antwort ans Gericht beantragte die Landesregierung zur Hauptsache, auf die beiden Beschwerden gar nicht einzutreten, da der Bundesrat und nicht das Bundesgericht zuständig sei. Die Richter in Lausanne teilen diese Auffassung indessen nicht, wie aus einem aktuellen Schreiben des Gerichts an den Bundesrat hervorgeht.
Höhere Aufälle als angekündigt
Laut Bundesgericht handelt es sich bei den in den Beschwerden gerügten Unregelmässigkeiten grundsätzlich um Fragen, deren Beurteilung heute im Rahmen einer Abstimmungsbeschwerde in die Zuständigkeit des höchsten Gerichts fällt. Der Bundesrat wird aufgefordert, seine Stellungnahme nun noch zu ergänzen.
Das Volk hatte der Unternehmenssteuerreform II 2008 zugestimmt. Bei der Abstimmung hatte der Bundesrat von Ausfällen von 84 Millionen Franken beim Bund und rund 850 Millionen Franken bei den Kantonen gesprochen. Nach neuen Schätzungen soll der Ausfall in den nächsten zehn Jahren jedoch bis zu sieben Milliarden Franken betragen
Der höhere Steuerausfall resultiert daraus, dass mehr Firmen als erwartet von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, sogenanntes Agio-Kapital steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen.
Auch Gesuch beim Bundesrat hängig
Kiener Nellen und Jositsch erhoben Beschwerde beim Berner und beim Zürcher Regierungsrat, auf die jedoch nicht eingetreten wurde. In der Folge gelangten sie ans Bundesgericht. Sie verlangen die Aufhebung und Wiederholung der Abstimmung, weil die Stimmbürger falsch informiert worden seien.
Eine weitere Person gelangte direkt ans Bundesgericht. Hängig sind beim Bundesrat selber noch zwei Gesuche um Wiedererwägung der Erwahrung der Abstimmung von 2008. Der Nationalrat hatte Mitte April Anträge der Linken abgelehnt, Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform II vorzunehmen. (sda)