SicherheitsrisikoBundespolizei-Chef stolpert über Freundin
Der Chef der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, ist wegen einer persönlichen Affäre zum Sicherheitsrisiko geworden. Er muss von seinem Posten vorübergehend zurücktreten.

Michael Perler stolpert über seine persönlichen Probleme.
Der Chef der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, muss sein Amt vorübergehend an seinen Stellvertreter abtreten. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt, weil er seine neue Partnerin durch Untergebene prüfen liess und sie auf Geschäftsreise mitnahm. Es hat seine Beschwerde abgewiesen.
Das Urteil wurde am Mittwoch bekannt. Dass es sich beim fehlbaren Kadermann um Michael Perler handelt, machte das Onlineportal Tagesschau.sf.tv publik. Der Sprecher des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Guido Balmer, bestätigte diese Information gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
«Perler tritt seine Funktion vorübergehend an seinen Stellvertreter René Wohlhauser ab», sagte Balmer. Damit respektiere man das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Entscheid sei am Dienstag gefallen, nachdem EJPD, Fedpol und Perler seit letztem Freitag in ständigem Kontakt gestanden hätten.
Laut Balmer wurde der Schritt gemeinsam beschlossen. Perler habe angekündigt, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Wenn das Urteil des höchsten Gerichts dann vorliege, werde die Situation neu beurteilt. Derzeit würden die Modalitäten geklärt. Perler habe bis Dienstag Zeit, um zu einem Vorschlag aus dem Departement Stellung zu nehmen.
Michael Perler trat am 1. Juli 2009 als 42-Jähriger das Amt als Chef der Hauptabteilung Bundeskriminalpolizei (BKP) an. Zuvor hatte der Jurist und Kriminologe bereits drei Jahre für die BKP gearbeitet. Zum Chef ernannt hatte ihn Bundesrätin Eveline Widmer- Schlumpf.
Gericht: Nicht einsichtig
Laut Bundesverwaltungsgericht gilt der Kadermann als Sicherheitsrisiko. Seine Position sei besonders sicherheitsempfindlich, da er Zugang zu Geheimnissen der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz habe.
Seine Position sei einer grossen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit unterworfen. Sein berufliches wie privates Verhalten werde von der Öffentlichkeit wahrgenommen und verfüge im Fall negativer Geschehnisse über grosses Schadenspotenzial.
2010 war durch eine kleine Zeitungsnotiz bekannt geworden, dass Perler seine neue Partnerin auf eine Geschäftsreise ins Ausland mitgenommen hatte. Die Frau, die er gerade mal einige Monate kannte, stammte aus dem Zielland der Reise.
Um sich abzusichern, hatte er sie zuvor durch Mitarbeiter seiner eigenen Abteilung einer Sicherheitsprüfung unterziehen lassen. Nach der Reise wurde dann er selber von der Fachstelle für Personensicherheitsprüfung unter die Lupe genommen.
Rein persönliche Interessen
Die Fachstelle kam zum Schluss, dass er in seiner Funktion ein Sicherheitsrisiko darstelle. Das Bundesverwaltungsgericht hat Perlers Beschwerde nun abgewiesen. Er hat jetzt 30 Tage Zeit für den Weiterzug ans Bundesgericht.
Anzulasten ist ihm laut den Richtern in Bern zunächst, dass er mit der eigenmächtigen Überprüfung seiner Partnerin rein persönliche Interessen verfolgte, nämlich seine Beziehung abzusichern. Mit seinem Vorgehen habe er nicht das genügende Mass an Sensibilität an den Tag gelegt, das für seine Funktion zu erwarten wäre.
Im Umstand, dass er die Frau auf die Geschäftsreise mitgenommen habe, offenbare sich sodann mangelndes Gefahrenbewusstsein und problematisches Risikoverhalten. Er habe im Zeitpunkt der Reise nicht ausschliessen können, dass die Frau für ihn oder seine Funktion eine Gefahr darstellen könnte.
Dem Betroffenen scheine es im übrigen noch heute an Einsicht in die Problematik sowie in die Risiken und Gefahren seiner Position zu mangeln. Diese Eigenschaft lasse sich mit seiner Funktion nicht vereinbaren, zumal Wiederholungsgefahr nicht auszuschliessen sei. (sda)