Nein zur AusschaffungsinitiativeBundesrat will Gegenvorschlag zum SVP-Begehren
Der Bundesrat will der Ausschaffungsinitiative der SVP einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberstellen, der sich an das Völkerrecht und an die Grundrechte der Verfassung hält.
Laut Bundesrat verstösst die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Sie würde aber zu erheblichen Kollisionen mit dem übrigen Völkerrecht und der Bundesverfassung führen.
Das Volksbgehren soll deshalb dem Parlament zur Ablehnung empfohlen werden. Gleichzeitig lässt der Bundesrat aber als indirekten Gegenvorschlag eine Anpassung des Ausländergesetzes ausarbeiten, welche die Anliegen der Initiative ohne deren Mängel aufnimmt.
Die Gesetzesänderung soll insbesondere die Praxis zwischen den Kantonen vereinheitlichen und die Widerrufsgründe für ausländerrechtliche Bewilligungen präzisieren. Die Vernehmlassung ist für Anfang 2009 geplant. Die Botschaft muss den Räten bis August 2009 zugeleitet werden. (sda)